Wohnsitznahme-Voraussetzungen
Einleitung Beim Versuch des Gesetzgebers, den Lebensmittelpunkt als räumliches Zentrum der persönlichen Interessen zu umschreiben, wird auf folgende Elemente zur Schaffung von Klarheit und Bestimmbarkeit... weiterlesen
Einleitung Beim Versuch des Gesetzgebers, den Lebensmittelpunkt als räumliches Zentrum der persönlichen Interessen zu umschreiben, wird auf folgende Elemente zur Schaffung von Klarheit und Bestimmbarkeit... weiterlesen
Zu dem in ZGB 23 Abs. 2 postulierten Grundsatz der „Einheit des Wohnsitzes“ (auch „Ausschliesslichkeit des Wohnsitzes“) ist folgendes zu bemerken: Grundsatz: Jemand kann gleichzeitig... weiterlesen
Hat eine Person keinen tatsächlichen Wohnsitz, so weist ihr das Gesetz einen fiktiven Wohnsitz zu (vgl. ZGB 24): Fortbestand des bisherigen Wohnsitzes bis zur Begründung... weiterlesen
Jede Person hat einen rechtlichen Wohnsitz zu haben (vgl. ZGB 24). Weiterführende Informationen Einheit des Wohnsitzes Art. 24 ZGB b. Wechsel im Wohnsitz oder Aufenthalt... weiterlesen
Es besteht der Grundsatz des „freiwilligen Wohnsitzes“ (auch Grundsatz des „selbständigen Wohnsitzes“): Grundsatz: Jede handlungsfähige, d.h. urteilsfähige und volljährige Person kann ihren Wohnsitz frei wählen... weiterlesen
Das schweizerische Recht kennt vor allem folgende Wohnsitzarten: Wohnsitz alleinstehender Personen Wohnsitz verheirateter Personen Wohnsitz Konkubinatspaare Wohnsitz Kinder Wohnsitz bevormundeter Personen Spezialdomizil für besondere rechtliche... weiterlesen
Definition Wohnsitz Der Wohnsitz ist der räumliche Lebensmittelpunkt einer (natürlichen) Person; Ort, wo sich eine Person mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält. Synonyme allgemein: Wohnort... weiterlesen
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