Subjekte
Als delikts- und straffähige Personen kommen beim Steuerbetrug in Betracht: Natürliche Personen Steuerpflichtiger Gesetzlicher bzw. vertraglicher Vertreter Juristische Personen Organe Vertragliche Vertreter, wenn mit Wirkung... weiterlesen
Als delikts- und straffähige Personen kommen beim Steuerbetrug in Betracht: Natürliche Personen Steuerpflichtiger Gesetzlicher bzw. vertraglicher Vertreter Juristische Personen Organe Vertragliche Vertreter, wenn mit Wirkung... weiterlesen
Gemäss DBG 174 Abs. 1 gilt jedermann, welcher in ihm obliegende Verfahrenspflicht verletzt als delikts- bzw. straffähige Person: Steuerpflichtiger Mitwirkungspflicht Steuerpflichtiger Dritte, die eine ihnen... weiterlesen