Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Personalverleih / Temporära...
Personalverleih / Temporärarbeit

Muster und Checklisten

Merkblätter Staatssekretariat für Wirtschaft Merkblatt zu den Bestimmungen über den Personalverleih gemäss Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG) vom 6. Oktober 1989 Merkblatt... weiterlesen

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Personalverleih / Temporärarbeit

Fazit

Der Personalverleih ist aus sozial-hygienischen Gründen bewilligungspflichtig. An Unternehmen und verantwortliche Person werden daher Ausbildungs-, Fach- und Leumundsanforderungen gestellt; das Unternehmen hat zur Sicherstellung der... weiterlesen

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Personalverleih / Temporärarbeit

Leiharbeit

Leiharbeit =   gelegentliche Arbeitnehmer-Überlassung Grundsatz Grundsätzlich gelten die hievor erläuterten Regeln und Prinzipien für Temporärarbeit. Ausnahme Die besonderen Kündigungsregeln für Temporärarbeiten gelten bei der Leiharbeit... weiterlesen

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Regiearbeit

Regiearbeit =   wiederholte Arbeitnehmer-Überlassung Grundsatz: Grundsätzlich gelten die hievor erläuterten Regeln und Prinzipien für Temporärarbeit. Ausnahme: Die besonderen Kündigungsregeln für Temporärarbeiten gelten bei der Regiearbeit... weiterlesen

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Temporärarbeit

Rechtsverhältnis Verleiher/Arbeitnehmer Das Rechtsverhältnis zwischen Verleiher und Arbeitnehmer ist ein Arbeitsvertrag, bestehend aus einem Temporärarbeitsvertrag (Rahmenvertrag) jeweilen einem Einsatzvertrag (Einigung über den betreffenden Einsatz), der... weiterlesen

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Personalverleih

Bewilligungspflicht Geografisch innerhalb der Schweiz zwischen der Schweiz und dem Ausland aus dem und ins Ausland Funktional Gewerbsmässiger Personalverleih Sachlich Temporärarbeit (einmalige Arbeitnehmer-Überlassung) Regiearbeit (wiederholte... weiterlesen

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Abgrenzungen

Teilzeitarbeit =   reduziertes Arbeitspensum, im Betrieb des Arbeitgebers » Informationen zur Teilzeitarbeit Arbeit auf Abruf =   unbefristeter Arbeitsvertrag, mit Einsatz auf Abruf, im Betrieb des... weiterlesen

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Begriffe und Erscheinungsformen

Das Personalverleih-Arbeitsverhältnis ist ein Arbeitsvertrag zwischen Verleiher und Arbeitnehmer, bei dem der Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht bei einem Leihbetrieb erbringt; der Verleiher seine Lohnzahlungspflicht gegenüber dem... weiterlesen

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Gesetzliche Grundlagen

Gesetze Auch für Personalverleih-Beschäftigte sind die Bestimmungen über direkt beschäftigte Mitarbeiter anwendbar, nämlich: Schweizerisches Obligationenrecht (OR), SR 220 Art. 319 Abs. 2 Arbeitsgesetz (ArG), SR... weiterlesen