Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Paulianische Anfechtung / A...
Paulianische Anfechtung / Anfechtungsklage

Überschuldungsanfechtung (SchKG 287)

Übersicht Allgemeine Hinweise Begriff Grundlagen Abgrenzungen Rechtsnatur Ziel Motive Bedeutung Zweck Anfechtbare Rechtshandlung Zeitpunkt Rechtshandlung Vorliegen Überschuldung Gutgläubigkeit Begünstigter Gläubiger Berechnung Verdachtsperiode Nichteintritt Verjährung Verfahrensart... weiterlesen

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Rechtsnatur

Das Institut der Gläubigeranfechtung entstammt dem römischen Recht. Es ist den meisten geltenden Rechtsordnungen bekannt (z.B. in Europa und in den USA). Es handelt sich... weiterlesen

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Abgrenzungen

Privatrechtliche Anfechtungsklagen =   zivilrechtliche Rückführung benachteiligend veräusserter Vermögenswerte (Beispiele: Stiftungsrecht [ZGB 82], Eherecht [ZGB 193], Erbrecht [ZGB 497, ZGB 524, ZGB 578 und ZGB 579],... weiterlesen

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Grundlagen

Gesetzesartikel SchKG 285 – 292 Gesetzesbestimmungen zur Überschuldungspauliana Art. 285 SchKG A. Grundsätze 1 Mit der Anfechtung sollen Vermögenswerte der Zwangsvollstreckung zugeführt werden, die ihr durch... weiterlesen

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Begriff

Kurzdefinition Paulianische Anfechtung   =   Wiederzuführung der Vermögenswerte, die der Gemeinschuldner vor Konkurseröffnung durch zivilrechtlich gültige, aber paulianisch anfechtbare Rechtshandlungen veräusserte Langdefinition Ein Gläubiger im Besitz... weiterlesen