Definitive Rechtsöffnung: Ungewissheit über den Fortbestand der Unterhaltsforderung über die Volljährigkeit hinaus
Bekanntlich ist in vermögensrechtlichen Angelegenheiten die Beschwerde in Zivilsachen ans Bundesgericht (BGer) nur zulässig, wenn der Streitwert mindestens CHF 30'000.— übersteigt.... weiterlesen