Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Hinterlegung
Hinterlegung

Abgrenzungen

Gebrauchsleihe =   Gebrauchsleihe bezweckt die unentgeltliche Nutzungsüberlassung nicht vertretbarer Sachen (statt Verwahrung bei der Hinterlegung) Weiterführende Informationen Gebrauchsleihe Darlehen = Geldhingabe und Pflicht zur Geldrückgabe... weiterlesen

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Grundlagen

Hinterlegung allgemein OR 472 ff. Hinterlegung von Wertpapieren OR 973a Abs. 1 Bundesgesetz über Bucheffekten vom 03.10.2008 (Bucheffektengesetz, BEG; SR 957.1) Bundesgesetz über Bucheffekten |... weiterlesen

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Hinterlegung
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Begriff

Kurzdefinition Hinterlegung ist die befristete oder unbefristete Aufbewahrung von Waren (vertretbare (Gattungsware) oder nicht vertretbare (Speziessachen)) oder Wertgegenständen gegen Entgelt Langdefinition “Durch den Hinterlegungsvertrag verpflichtet... weiterlesen