Kaufrechts-Dauer
Das Kaufsrecht beginnt mit dem Vertragsschluss und orientiert sich hinsichtlich der Gültigkeitsdauer an folgenden Begebenheiten: keine Abrede Gültigkeitsdauer = (maximal) 10 Jahre [vgl. OR 216a]... weiterlesen
Das Kaufsrecht beginnt mit dem Vertragsschluss und orientiert sich hinsichtlich der Gültigkeitsdauer an folgenden Begebenheiten: keine Abrede Gültigkeitsdauer = (maximal) 10 Jahre [vgl. OR 216a]... weiterlesen
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Notwendiger Inhalt (essentialia negotii) Der notwendiger Inhalt des Kaufrechtsvertrags ist die Parteibezeichnung, der Kaufgegenstand sowie der Kaufpreis [vgl. SJZ 1963 343 Nr. 163]. Dabei gibt... weiterlesen
Hinsichtlich des Kaufrechtsberechtigten besteht die Möglichkeit zur Gestaltung als: 1. Personalrecht (Personalkaufsrecht) Art Verknüpfung mit einer bestimmten Person Anzahl Kaufrechtsberechtigte eine Person eine Mehrheit von... weiterlesen
Es gelten bei der Begründung eines Kaufsrechts unter Lebenden folgende Formerfordernisse: Kaufsrecht an Fahrnisgegenstand Kein Formzwang (Formfreiheit [vgl. OR 11]) Rat: Schriftformabrede Kaufsrecht an Grundstücken... weiterlesen
Der Kaufrechtsvertrag ist an folgende Zustandekommens-Voraussetzungen gebunden: Übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung der Parteien [vgl. OR 1 Abs. 1] Kaufsrechts-Dauer Bei Grundstück: ggf. Vormerkungsabrede Vormerkungsdauer Fakultativ Ausübungsfrist... weiterlesen
Das Kaufsrecht kann begründet werden: 1. Von Gesetzes wegen gesetzliches Kaufrecht der Verwandten [BGBB 25] 2. Aus Rechtsgeschäft unter Lebenden Kaufrechtsvertrag Kaufrechtsklausel zB in Aktionärbindungsvertrag... weiterlesen
Rechtsnatur Die Rechtsnatur des Kaufsrechts (KR) wird durch folgende Aspekte bestimmt: Gestaltungsrecht, dessen Ausübung Rechte und Pflichten wie aus einem gewöhnlichen Kaufvertrag begründet [vgl. hiezu... weiterlesen
Begriff: Kaufsrecht Mit dem Kaufrechtsvertrag gewährt der Kaufrechtsverpflichtete dem Kaufrechtsberechtigten die Befugnis, während einer bestimmten Zeit, max. 10 Jahren, durch einseitige Willenserklärung eine Sache (zB... weiterlesen
Einleitung Das Kaufsrecht ist das Gestaltungsrecht des Kaufsberechtigten, vom Kaufsverpflichteten während vorbestimmter Zeit und zu vorausvereinbarten Konditionen eine Sache durch einseitige Willenserklärung zu erwerben. Zustandekommen... weiterlesen
Das Vorkaufsrecht erlischt in folgenden Fällen: Ausübung des Vorkaufsrechts Nichtausübung des im Grundbuch nicht vorgemerkten Vorkaufsrechts bei Eintritt des Vorkaufsfalls Zeitablauf Tod des Verpflichteten beim... weiterlesen
Der Eigentumsübertragungsanspruch richtet sich: Allgemein an den Vorkaufsverpflichteten im Grundbuch vorgemerktes Vorkaufsrecht vor der Eigentumsübertragung an den Vorkaufsverpflichteten nach bereits erfolgter Eigentumsübertragung an den Dritterwerber.... weiterlesen
Die Ausübung des Vorkaufsrechts unterliegt folgenden Grundsätzen: Mitteilungspflicht des Verkäufers und des Grundbuchverwalters Allgemein Vorkaufsverpflichteter (Verkäufer) Im Grundbuch vorgemerktes Vorkaufsrecht Mitteilungspflicht von Vorkaufsverpflichtetem (Verkäufer) und... weiterlesen
Der Vorkaufsfall ist grundlegende Voraussetzung für die Geltendmachung des Vorkaufsrechts. Nicht jedes Rechtsgeschäft stellt ein Vorkaufsfall dar. – Das Vorkaufsrecht soll nur geltend gemacht werden... weiterlesen
Das Vorkaufsrecht an Aktien im Kurzüberblick: Verbreitung Familienunternehmen (Abwehr von Familienfremden / Konsolidierung Familienbesitz) KMU (Vermeidung Streubesitz) Mitarbeiterbeteiligungen (Rücknahme von Mitarbeitern, die Unternehmen verlassen haben)... weiterlesen
Bei Grundstücken besteht die Möglichkeit durch Vormerkung des Vorkaufsrechts zur Information jedes Dritten, der Rechte am Grundstück erwirbt, auf das vorbestandene Vorkaufsrecht hinzuweisen. Diese Verstärkung... weiterlesen
Für den bei Eintritt des Vorkaufsfalls massgebenden Kaufpreis des Vorkaufsgegenstandes gelten folgende Regeln: Keine Abrede = nicht limitiertes Vorkaufsrecht = sog. „zu Preis und Bedingungen... weiterlesen
Die Vertragsparteien können die Einräumung des Vorkaufsrechts ein Entgelt verabreden. Ein solches Entgelt soll die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen bzw. Einschränkungen einer solchen Verfügungsbeschränkung abgelten.... weiterlesen
Das Vorkaufsrecht beginnt mit dem Vertragsschluss und orientiert sich hinsichtlich der Gültigkeitsdauer an folgenden Begebenheiten: keine Abrede Gültigkeitsdauer = (maximal) 25 Jahre [vgl. OR 216a]... weiterlesen
Die Vertragsparteien können Nebenabreden (naturalia und accidentalia negotii) vereinbaren, wie: VKR-Dauer (Befristung des nicht vorzumerkenden Vorkaufsrechts) Entgelt für die VKR-Einräumung? Vormerkungsabrede Vorkaufsfall Bezeichnung zusätzlicher Vorkaufsfälle... weiterlesen