WEKO: Schutzgebühren für die Abgabe von Ausschreibungsunterlagen beschränken unzulässiger Weise den Wettbewerb
Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 09.04.2019 den Kantonalen Verwaltungen empfohlen, keine „Schutzgebühren“ für die Abgabe von Ausschreibungsunterlagen zu verlangen. Nach Ansicht der WEKO beschränken die... weiterlesen