Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Werkvertrag
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Inhalt

Die wesentlichsten Vertragsinhalte sind stichwortartig: Verpflichtung des Unternehmers, ein Werk herzustellen und abzuliefern Verpflichtung des Bestellers zur Werklohnbezahlung, ev. Akontozahlungen oder Teilzahlungen Weitere Bestimmungen Rechte... weiterlesen

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Abschluss Werkvertrag

Dem Abschluss eines Werkvertrages gehen meistens voraus: eine Devisierung (Ausgangslage) Der Bauherr bzw. der Architekt, der Generalunternehmer oder der Totalunternehmer erstellt mit der Devisierung den... weiterlesen

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Besteller

Definition Besteller   =         Partei, die das Werk bestellt Personenmehrheit als Besteller sog. Baukonsortium Baukonsortium Natürliche Person Personengemeinschaften Einfache Gesellschaft Einfache Gesellschaft... weiterlesen

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Unternehmer

Definition Unternehmer   =         Partei, die sich zur Werkerstellung verpflichtet Personenmehrheit als Unternehmer sog. Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Arbeitsgemeinschaft Subunternehmer als Unternehmer vom (Haupt-)Unternehmer... weiterlesen

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Parteien

Die Parteien des Werkvertrags sind: Unternehmer Besteller Weiterführende Informationen Gegenparteirisiken | vertrags-amanegement.ch... weiterlesen

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Werkvertrag

Folgende Partei- und Vertragselemente sind im Hinblick auf den Abschluss eines Werkvertrages zu erläutern: Parteien Abschluss Werkvertrag Inhalt Form Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Normen-Übernahme (hier: SIA-Norm... weiterlesen

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Werkvertrags-Offerte

Zur Offerte für den Abschluss eines Werkvertrages gilt grundsätzlich folgendes: Grundsatz Unentgeltlichkeit Ausnahme üblichen Rahmen übersteigender Offertaufwand Kostenpflicht des Bestellers nach den Werkvertragsregeln (OR 374),... weiterlesen

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Anwendungsfälle

Als werkvertragsnahe Innominatkontrakte gelten insbesondere: Gewisse Architekturverträge Einzelarbeiten, sofern sie dem Architekten zur selbständigen Erledigung übertragen sind, wie: Erstellen von Plänen Ausarbeiten von Gutachten Erstellen... weiterlesen

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Wiener Kaufrecht

Internationale Werklieferungsverträge fallen unter den Anwendungsbereich des CISG / UN-Kaufrecht (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods / UNK), wenn sie... weiterlesen

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Anwendbare Normen

Auf den Werkliefervertrag sind nachgenannte Bestimmungen und Abgrenzungen massgebend: Grundsatz Regeln des Werkvertrages (OR 363 – OR 379) Ausnahme Rechtsgewährleistung Regeln zum Kauf (OR 365... weiterlesen

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Begriff Werkliefervertrag

Werkliefervertrag   =   Verpflichtung des Unternehmers, zur Werkerstellung aus selbst beschafftem Stoff Diese Differenzierung zwischen Werkvertrag und Werkliefervertrag ist gebräuchlich, nicht aber gesetzlich festgeschrieben (vgl. OR... weiterlesen

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Werkliefervertrag

Einleitung Der Werkliefervertrag ist ebenfalls ein Ergebnis der Praxis. Er lässt sich durch folgende Aspekte näher bestimmen: Begriff Werkliefervertrag Charakteristikum Stofflieferungspflicht Anwendbare Normen IPRG /... weiterlesen

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SIA-Norm 118

Allgemeines Die gesetzlichen Regeln des Werkvertragsrechts (OR 363 ff.) sind zu wenig auf das Bauen ausgerichtet und für viele Fragen des Bauens lückenhaft. Es findet... weiterlesen

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Baunormen

Im schweizerischen Baubereich haben sich zwei Organisationen solche „Privatkodifikationen „erlassen“: Hoch- und Tiefbau Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein (SIA) SIA-Normen zB SIA-Norm 118 (Allgemeine Bedingungen für... weiterlesen