Erbverzicht: Paulianische Anfechtung
Der Erbverzicht gemäss ZGB 495 gilt nicht als Rechtshandlung, welche der Absichtsanfechtung nach SchKG 288 unterliegt.... weiterlesen
Der Erbverzicht gemäss ZGB 495 gilt nicht als Rechtshandlung, welche der Absichtsanfechtung nach SchKG 288 unterliegt.... weiterlesen
Durch Erbverzichtsvertrag (Erbvertrag) kann ein gesetzlicher Erbe zu Lebzeiten des Erblassers auf seine Erbenstellung gänzlich verzichten (ZGB 495), womit er als Erbe wegfällt. Art. 495... weiterlesen