Mietvertragskündigung per Einschreiben + per A-Post Plus: Beginn des Fristenlaufs der Anfechtungsfrist mit Eingang der erst-empfangenen Sendung
OR 273 Abs. 1 / ZGB 2 Abs. 2 Wird eine Mietvertragskündigung gleichzeitig einmal per «A-Post Plus» und einmal per Einschreiben versandt, bewirkt die zuerst... weiterlesen