Im Bereich des Opferschutzes bei häuslicher Gewalt ist auf folgendes hinzuweisen:
Strafrechtliche Instrumente
- Straftatbestände des Strafgesetzbuches (StGB)
- Sexualdelikte (StGB 187 – 200)
- Wiederholte Tätlichkeiten (StGB 126 Abs. 2)
- Einfache Körperverletzung (StGB 123 Ziffer 2 Abs. 3 – 5)
- Drohung (StGB 180 Abs. 2)
- uam.
- Strafrechtliche Massnahmen
- Friedensbürgschaft (StGB 66)
- Kontakt- und Rayonverbot (StGB 67b)
- Therapeutische und sichernde Massnahmen (StGB 56 – 65)
- Strafprozessuale Zwangsmassnahmen
- Vorläufige Festnahme (StPO 217 ff.)
- Untersuchungshaft (StPO 221 ff.)
- Ersatzmassnahmen (StPO 237)
Zivilrechtliche Instrumente
- Materiell-rechtliche Gesichtspunkte
- ZGB 28b gibt sowohl Betroffenen der häuslichen Gewalt als auch Stalking-Opfern die Möglichkeit, die Anordnung zivilrechtlicher Massnahmen vor Gefährdung und Beeinträchtigungen vor
- Gewalt,
- Drohungen oder
- Nachstellung (sog. «Stalking»)
- zu verlangen, wie
- körperlichen Schutz,
- psychischen Schutz,
- sexuellen Schutz und
- soziale Integrität
- (vgl. BBl 2017, Botschaft BR, Schutz gewaltbetroffener Personen, S. 7318 f.)
- ZGB 28b gibt sowohl Betroffenen der häuslichen Gewalt als auch Stalking-Opfern die Möglichkeit, die Anordnung zivilrechtlicher Massnahmen vor Gefährdung und Beeinträchtigungen vor
- Prozessuale Gesichtspunkte
- Klageeinreichung der gefährdeten Person gegen die gefährdende Person + Antrag auf Anordnung von Schutzmassnahmen
- Die gefährdete Person muss aktiv werden (vgl. BBl 2017, Botschaft BR, Schutz gewaltbetroffener Personen, S. 7320)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.