Nichtbekanntgabe der Betreibung an Dritte
Im konkreten Fall ging es um die sog. «Nichtbekanntgabe einer Betreibung an Dritte», wenn die Forderung nach Betreibungseinleitung, aber vor Zahlungsbefehlszustellung bezahlt wurde.... weiterlesen
Im konkreten Fall ging es um die sog. «Nichtbekanntgabe einer Betreibung an Dritte», wenn die Forderung nach Betreibungseinleitung, aber vor Zahlungsbefehlszustellung bezahlt wurde.... weiterlesen
Im Rahmen der Rechtsöffnungsstreitigkeit von BGer 4A_639/2023 ergaben sich für das Bundesgericht (BGer) drei publikationsrelevante Themenbereiche, die hier in der relevanten Reihenfolge wiedergegeben werden... weiterlesen
Nichtigkeit einer Betreibung nach SchKG 22 Abs. 1, wenn der Gläubiger für dieselbe Forderung und über gewichtige Beträge mehrere Zahlungsbefehle zustellen lässt (sog. «Mehrfachbetreibungen»), ohne jemals... weiterlesen
Gerichtsgebühr Die Gerichtsgebühr für den Entscheid des Nachlassgerichts wird nach 54 GebV SchKG (CHF 200 – 2 500, in besonderen Fällen bis zu CHF 5‘000).... weiterlesen
Gegen den Entscheid des Nachlassgerichts ist das Rechtsmittel der Beschwerde möglich (vgl. SchKG 295c). Zum Verfahren auf Anerkennung eines im Ausland bestätigten Nachlassvertrages in der Schweiz Siehe... weiterlesen
Gutheissung des Gesuchs (Abs. 1) Das Nachlassgericht entscheidet von Amtes wegen, d.h. ohne Antrag der Parteien oder des Sachwalters, über die Bewilligung der definitiven Nachlassstundung.... weiterlesen
Summarisches Verfahren Das Urteil über die Bewilligung der definitiven Nachlassstundung ergeht im summarischen Verfahren (ZPO 251 lit. a, ZPO 252 ff.) Untersuchungsgrundsatz Es gilt der... weiterlesen
Definition Sachwalter = Person, sich mit der Bewilligung, der Dauer, der Verlängerung und dem Widerruf der Nachlassstundung befasst Gesetzliche Grundlage Der Gesetzgeber umschreibt die Regeln... weiterlesen
Die maximale Dauer der Nachlassstundung beträgt damit zu diesem Zeitpunkt und unter Vorbehalt von SchKG 295b Abs. 1 vierzehn Monate. Literatur BAUER THOMAS / LUGINBÜHL... weiterlesen
Die Dauer der Definitiven Nachlassstundung beträgt vier bis sechs Sie schliesst sich der provisorischen Nachlassstundung an, welche ursprünglich für längstens vier Monate angeordnet wurde und... weiterlesen
Aussicht auf Sanierung Aussicht auf Bestätigung eines Nachlassvertrages Literatur BAUER THOMAS / LUGINBÜHL TANJA, BSK SchKG, Basel 2021, N 1 ff. zu Art. 294 SchKG... weiterlesen
Die Sanierung bestehtin der Beseitigung der finanziellen Schieflage, welche Anlass zum Stundungsgesuch gegeben hat, h. die Beseitigung der drohenden oder vorhandenen Zahlungsunfähigkeit, h. die Beseitigung der drohenden oder... weiterlesen
Aussetzung des Konkurseröffnungsentscheides Nach SchKG 173a kann das Gericht den Entscheid über den Konkurs aussetzen, wenn der Schuldner oder ein Gläubiger ein Gesuch um Nachlassstundung... weiterlesen
SchKG 294 (Verhandlung + Entscheid) SchKG 295 (definitiver Sachwalter) SchKG 295a (Gläubigerausschuss, während der Stundung) SchKG 295b (Verlängerung der Stundung) SchKG 295c (Rechtsmittel) Literatur BAUER... weiterlesen
Definitive Nachlassstundung = Verfahren zur gerichtlichen Bewilligung der Nachlassstundung, der Rechte der Beteiligten, namentlich des Schuldners und des antragstellenden Gläubigers sowie die Möglichkeit des Richters,... weiterlesen
Das Nachlassgericht kann nebst der Abweisung des Antrags auf Bewilligung der Nachlassstundung (im gleichen Entscheid) die Konkurseröffnung aussprechen. Alternativ kann sich der Entscheid des Nachlassgerichts... weiterlesen
Verfahrenskosten inkl. Kosten des provisorischen Sachwalters Möglichkeit zum Kostenvorschuss der Gerichtsgebühren Literatur Allgemein BAUER THOMAS / LUGINBÜHL TANJA, BSK SchKG, Basel 2021, N 1 ff.... weiterlesen
Die Bewilligung der provisorischen Nachlassstundung und die Einsetzung des provisorischen Sachwalters sind nicht anfechtbar (vgl. SchKG 293d). Literatur Allgemein BAUER THOMAS / LUGINBÜHL TANJA, BSK... weiterlesen
Bekanntmachung der provisorischen Stundung (öffentliche Stundung) Der Gesetzgeber hat die Wirkungen der provisorischen Nachlassstundung in SchKG 293c folgendermassen formuliert: «1Die provisorische Stundung hat die gleichen... weiterlesen
Summarisches Verfahren Untersuchungsgrundsatz Unverzüglicher Entscheid Literatur Allgemein BAUER THOMAS / LUGINBÜHL TANJA, BSK SchKG, Basel 2021, N 1 ff. zu Art. 293a SchKG ABEGG ROGER... weiterlesen