Ämter
Die Ausübung bestimmter Ämter ist mit dem Notariatsberuf unvereinbar: höhere politische Ämter Regierungsamt Demgegenüber ist eine Mitgliedschaft im Parlament von Bund, Kantonen und Gemeinden im... weiterlesen
Die Ausübung bestimmter Ämter ist mit dem Notariatsberuf unvereinbar: höhere politische Ämter Regierungsamt Demgegenüber ist eine Mitgliedschaft im Parlament von Bund, Kantonen und Gemeinden im... weiterlesen
Einleitung Als unvereinbar gelten Konstellationen oder Sachverhalte, die sich mit der Ausübung der Notariatstätigkeit nicht vereinbaren lassen. Die Unvereinbarkeiten können sich auf Parteibeziehungen oder auf... weiterlesen
In einzelnen Kantonen wird die Verbandszugehörigkeit für die Berufsausübung vorausgesetzt. Es ist fraglich, ob eine solche Zwangsmitgliedschaft mit der persönlichen Freiheit vereinbar ist. Zudem muss... weiterlesen
Freiberufliches Notariat In Kantonen mit Berufsnotaren wird von diesen eine Sicherheitsleistung zur Deckung allfälliger Schadenersatzansprüche von Parteien oder Drittpersonen verlangt: Denkbare Sicherheiten Barhinterlage Solidarbürgschaft Grundpfandverschreibung... weiterlesen
Erfüllt der cand. Notar alle Voraussetzungen, hat er Anspruch auf Erteilung des Notarpatentes bzw. auf die Ernennung als Notar. Das Notar-Patent ist ein kantonaler Fähigkeitsausweis... weiterlesen
Alle Kantone verlangen für die Notarpatent-Erteilung die Absolvierung von Prüfungen (mündliche, schriftliche und praktische Examen). Einzelne Kantone kennen für Hochschulabsolventen oder Inhaber des Anwaltspatentes gewisse... weiterlesen
Beinahe alle Kantone kennen für Notar-Anwärter die Absolvierung eines Notariatspraktikums. Teilweise wird sogar die Bewährung in der Funktion verlangt, so zB der Kanton Zürich, welcher... weiterlesen
In allen Kantonen wird von den Notaren eine juristische Bildung (juristisches Studium, Notariatsstudium o.ä.) verlangt. Meistens wird diese Ausbildungsanforderung ergänzt um ein Praktikumserfordernis (Praktische Erfahrung).... weiterlesen
Von den Notaren kann verlangt werden, dass sie zahlungsfähig sind, werden ihnen doch gerade in den Kantonen des „Berufsnotaren-Systems“ für die Abwicklung der Grundstücksgeschäfte grosse... weiterlesen
Es ist selbstverständlich, dass zum Notariats-Examen nur zugelassen wir, wer einen guten Leumund nachweisen kann. Der Bestand bzw. Fortbestand des guten Leumunds ist in allen... weiterlesen
Notare sollten sodann für die Amtsausübung bei vollen körperlichen und geistigen Kräften sein. Nur wer gesund ist, hat die erforderliche Aufmerksamkeit und Präsenz.... weiterlesen
Es versteht sich von selbst, dass nur handlungsfähige Personen den Notarenberuf ausüben können und, dass eine Handlungsunfähigkeit eine Einstellung in den Berufsrechten zur Folge hat.... weiterlesen
In praktisch allen Kantonen ist die Ausübung des Notariatsberufes altersabhängig (Volljährigkeit). Die Altersanforderung wird wegen der Patenterteilungsvoraussetzungen von juristischer Ausbildung und praktischer Erfahrung immer erfüllt.... weiterlesen
Viele Kantone kennen eine sog. „Residenzpflicht“. Der Notar sollte im Kanton wohnen oder zumindest dort seinen Geschäftssitz haben. Es geht dabei um Themen der Erreichbarkeit... weiterlesen
In der Regel bildet das Schweizer Bürgerrecht für die Ausübung des Notarenberufs eine Voraussetzung. Ein Verlust des Schweiz Bürgerrechts führt bei diesen Voraussetzungen zwangsläufig zu... weiterlesen
Einleitung Der Notar, sei es Amtsvorsteher, sei es als freiberuflicher Notar, ist eine Autoritäts- und Respektsperson, an dessen Charakter, fachliche Eignung, Ausbildung und Erfahrungen zu... weiterlesen
Kanton Notariatssystem Amtsnotariat Freiberufliches Notariat AG Freiberufliches Notariat Öffentliche Beurkundung Unterschriftenbeglaubigung: Urkundspersonen Gemeindeschreiber/innen Gemeindeamman (durch Beschluss des Gemeinderates) Mitglieder des Gemeinderates weitere Angestellte der... weiterlesen
Verschiedene Kantone haben sich für ein Kombinationssystem entschieden. In diesen Kantonen beurkunden neben den amtlichen Notariaten auch private Urkundspersonen wie Rechtsanwälte, mit oder ohne „Notaren-Titel“,... weiterlesen
Beim Amtsnotariat (auch: Beamtennotariat) übt ein Beamter oder Staatsangestellter die Beurkundungstätigkeit im Namen und auf Rechnung seines Arbeitgebers sowie in dessen Verantwortung aus: Urkundsperson als... weiterlesen
Das freie Berufsnotariat bedeutet immer, dass der Notar seinen Beruf in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausübt und hiefür selber die Verantwortung trägt: Private... weiterlesen