Wohnsitz nicht selbständiger Personen
Der Wohnsitz-Grund-Tatbestand von ZGB 23 Abs. 1 wird eingeschränkt durch ZGB 25. Art. 25 ZGB c. Wohnsitz nicht selbständiger Personen 1 Als Wohnsitz des Kindes unter... weiterlesen
Der Wohnsitz-Grund-Tatbestand von ZGB 23 Abs. 1 wird eingeschränkt durch ZGB 25. Art. 25 ZGB c. Wohnsitz nicht selbständiger Personen 1 Als Wohnsitz des Kindes unter... weiterlesen
Allgemein Es gelten grundsätzliche die Allgemeinen Regeln der Wohnsitznahme-Voraussetzungen. Wochenaufenthalter Die Beurteilung der Wochenaufenthalts- und Wohnsitz-Situation ist in solchen Fällen stark vom individuell konkreten Einzelfall... weiterlesen
Normalerweise befindet sich der Wohnsitz beider Ehegatten in der sog. ehelichen Wohnung. Die Ehegatten dürfen einen separaten Wohnsitz haben. Ehegatten, die gemeinsam unter der Woche... weiterlesen
= subjektive Wohnsitzvoraussetzung Ansprüche an die Dauer des Aufenthalts dauernd und nicht bloss vorübergehend Absicht, den Ort später wieder zu verlassen schliesst Wohnsitznahme nicht aus... weiterlesen
= objektive Wohnsitzvoraussetzung Physischer Aufenthalt Sich aufhalten, sich an einem bestimmten Ort verweilen Erfordernis des tatsächlichen Aufenthalts zur Begründung eines Lebensmittelpunkts (blosser Wille zur Wohnsitznahme... weiterlesen
Einleitung Beim Versuch des Gesetzgebers, den Lebensmittelpunkt als räumliches Zentrum der persönlichen Interessen zu umschreiben, wird auf folgende Elemente zur Schaffung von Klarheit und Bestimmbarkeit... weiterlesen
Zu dem in ZGB 23 Abs. 2 postulierten Grundsatz der „Einheit des Wohnsitzes“ (auch „Ausschliesslichkeit des Wohnsitzes“) ist folgendes zu bemerken: Grundsatz: Jemand kann gleichzeitig... weiterlesen
Hat eine Person keinen tatsächlichen Wohnsitz, so weist ihr das Gesetz einen fiktiven Wohnsitz zu (vgl. ZGB 24): Fortbestand des bisherigen Wohnsitzes bis zur Begründung... weiterlesen
Jede Person hat einen rechtlichen Wohnsitz zu haben (vgl. ZGB 24). Weiterführende Informationen Einheit des Wohnsitzes Art. 24 ZGB b. Wechsel im Wohnsitz oder Aufenthalt... weiterlesen
Es besteht der Grundsatz des „freiwilligen Wohnsitzes“ (auch Grundsatz des „selbständigen Wohnsitzes“): Grundsatz: Jede handlungsfähige, d.h. urteilsfähige und volljährige Person kann ihren Wohnsitz frei wählen... weiterlesen
Das schweizerische Recht kennt vor allem folgende Wohnsitzarten: Wohnsitz alleinstehender Personen Wohnsitz verheirateter Personen Wohnsitz Konkubinatspaare Wohnsitz Kinder Wohnsitz bevormundeter Personen Spezialdomizil für besondere rechtliche... weiterlesen
Definition Wohnsitz Der Wohnsitz ist der räumliche Lebensmittelpunkt einer (natürlichen) Person; Ort, wo sich eine Person mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält. Synonyme allgemein: Wohnort... weiterlesen
[...]weiterlesen... weiterlesen
Muster: Eigenhändige letztwillige Verfügung Musterverfügungen für Ehepaare ohne Kinder Eigenhändige letztwillige Verfügung der Ehefrau – kinderlose Ehegatten (PDF, 41 KB) Eigenhändige letztwillige Verfügung des Ehemannes... weiterlesen
Urteilsfähigkeit – Testierfähigkeit / Verfügungsfähigkeit Checkliste: Testierfähigkeit (PDF, 66 KB) Güterrechtliche Auseinandersetzung und Erbrecht Übersicht: Errungenschaftsbeteiligung – Güterrechtliche Auseinandersetzung und Erbrecht (PDF, 46 KB) Erb-... weiterlesen
Checkliste zum bedingten Erbverzicht ZGB 496 I: Erbverzicht / Erbauskauf zugunsten bestimmter Erben 1. Mögliche begünstigte Personen (= Ersatzerben) Gesetzlicher Erbe Eingesetzter Erbe 2. Wirkungen... weiterlesen
Checkliste zum Erbverzicht i.e.S. 1. Art: Negativer Erbvertrag 2. Vertragsgegenseite: Gesetzliche Erben 3. Form: öffentliche Beurkundung unter Mitwirkung von Zeugen 4. Inhalt: Verzicht auf Erbe... weiterlesen
Checkliste zum Vermächtnisvertrag 1. Art: Positiver Erbvertrag 2. Vertragsgegenseite (Erben / erbrechtliche Begünstigte): Natürliche Person Juristische Person (z.B. Verein, Stiftung, Aktiengesellschaft, GmbH) Personenmehrheit ohne eigene... weiterlesen
Checkliste zum Erbeinsetzungsvertrag 1. Art: Positiver Erbvertrag 2. Vertragsgegenseite (eingesetzte Erben): Natürliche Person Juristische Person (z.B. Verein, Stiftung, Aktiengesellschaft, GmbH) Personenmehrheit ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z.B.... weiterlesen
Schweizerisches Zivilgesetzbuch ZGB 468: Erbvertrag ZGB 494: Erbeinsetzungs- und Vermächtnisvertrag ZGB 495: Erbverzicht ZGB 496: Lediger Anfall ZGB 497: Rechte der Erbschaftsgläubiger ZGB 512: Errichtung... weiterlesen