«Wussten Sie…?» …dass wer sich in eine Erbschafts-Angelegenheit einmischt, nicht mehr ausschlagen kann?
Ausgangslage Die Haftung für Schulden des Erblassers kann für die Erben einschneidende Konsequenzen haben. Die Erben können daher den Nachlass ausschlagen (ZGB 566 Abs. 1). Schlagen alle... weiterlesen