Haupt- und Nebensteuerdomizil Selbständigerwerbender
Anwendung der Grundsätze für unselbständig erwerbende Personen Massgeblichkeit Lebensmittelpunkt (Wohnsitz) = Hauptsteuerdomizil Ort der selbständigen Erwerbstätigkeit, d.h. Ort der Geschäftsniederlassung (Geschäftsort) = Spezialsteuerdomizil Keine Steueraufteilung... weiterlesen