Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Stiftungsrecht
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Ansprüche der Anleger

Besondere Beachtung verdient bei der Immobilienanlagestiftung (Immobilien-AST) die Sacheinlage [vgl. ASV 20]: Sacheinlage-Voraussetzungen: Regelung in den Statuten oder im Reglement Vereinbarkeit mit der Anlagestrategie Keine... weiterlesen

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Schätzungsexperten

Bei Immobilienanlagestiftungen (Immobilien-AST) stellen Gesetz- bzw. Verordnungsgeber besondere Anforderungen an die asset-Bewertung. Es sind hiefür befähigte Immobilien-Schätzungsexperten beizuziehen [ASV 11]: Inländische Immobilien Mandatierung als Schätzungsexperten... weiterlesen

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Verbreitung

Die Immobilien-Anlagestiftung (Immobilien-AST) ist zahlenmässig unscheinbar. Ihre Durchdringung im Immobilienmarkt ist aber beachtlich. Die Immobilien-AST sind neben den Immobilienaktiengesellschaft und den Immobilienfonds (vertragliche Immobilienfonds bzw.... weiterlesen

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Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen ZGB 80 bis ZGB 89bis BVG 53g bis BGV 53k Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV) Verordnung über die Aufsicht in der beruflichen Vorsorge,... weiterlesen

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Exkurs: Immobilienanlagestiftung

Einleitung Immobilienanlagestiftungen haben durch die Zunahme der Sammelstiftungen, den Diversifikationsanspruch und den Professionalisierungsanspruch für Immobilien (Funktionengliederungen bei der Immobilienbewirtung und Komplexität) zugenommen. Von bestimmten Anbietern... weiterlesen

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Depotbank

Die Depotbank hat eine Bank im Sinne des Bankengesetzes zu sein. Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (BankG) Die Anlagestiftung kann die Depotbank dazu ermächtigen,... weiterlesen

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Aufsichtsbehörde

Aufsichtsbehörde = Oberaufsichtskommission [vgl. BVG 64a Abs. 2] Bundesgesetz über die berufliche Alters—, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) Art. 64a Aufgaben 1 Die Oberaufsichtskommission beaufsichtigt die Aufsichtsbehörden.... weiterlesen

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Anleger

Anlegerkreis Die Anlagestiftung steht aufgrund von ASV 1 folgenden Anlegern zur Verfügung: Steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen des privaten und öffentlichen Rechts Freizügigkeitsstiftungen Auffangeinrichtungen Finanzierungsstiftungen Bankstiftungen pro Säule... weiterlesen

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Ansprüche der Anleger

Für die Ansprüche der Anleger gilt: Statuten und Reglement regeln Inhalt Wert Ausgabe Rücknahme Preisbildung von Ansprüchen diesbezügliche Information der Anleger Handelsverbot Ausnahme Statutarische oder... weiterlesen

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Anlagevorschriften

Die Anlagestiftung erlässt für jede Anlagegruppe Anlagerichtlinien, welche vollständig und klar darlegen: Anlagefokus zulässige Anlagen Anlagerestriktionen für die Anlagegruppe. Weiterführende Informationen » Immobilienfonds: Anlagevorschriften... weiterlesen

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Information und Auskunft

Jeder Anleger hat Anspruch auf 1. Information Abgabe der aktuellen Stiftungssatzung Mitteilung von Satzungsänderungen Jahresberichts-Publikation innert 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres, enthaltend u.a. Organe... weiterlesen

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Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen ZGB 80 bis ZGB 89bis BVG 53g bis BGV 53k Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV) Verordnung über die Aufsicht in der beruflichen Vorsorge,... weiterlesen

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Exkurs: Anlagestiftung

Einleitung Die Schweizerische Anlagestiftung ist eine Schöpfung der Praxis für die gemeinschaftliche Kapitalanlage, die jedoch ausdrücklich nicht der Anwendung des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlage... weiterlesen

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Haftung

Die Haftung der Anlagestiftung für Verbindlichkeiten ist eingeschränkt [vgl. BVG 53j]: Haftungsbeschränkung einer Anlagegruppe auf ihr Vermögen Jede Anlagegruppe haftet nur für eigene Verbindlichkeiten. Die... weiterlesen