Verbleiberecht
EU/EFTA-Staatsangehörige Die EU/EFTA-Staatsangehörige haben nach Beendigung ihrer Erwerbstätigkeit ein Recht auf Verbleib im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei (Art. 4 FZA-Anhang I, Freizügigkeit). Die Voraussetzungen des... weiterlesen