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Konsumentenschutz / Konsume...
Konsumentenschutz / Konsumentenrecht

Besonderes Anbieterverhalten

Als gesetzlich erfasstes Anbieterverhalten gilt: Aggressive Vertriebsmethode Anlass Keine sorgfältige Willensbildung des Konsumenten Überstürzter und zu früh geäusserter Geschäfts- und Erklärungswille des Konsumenten Überrumpelung des... weiterlesen

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Geltungsausschluss

Ebenso unterstehen folgende Rechtsgeschäfte nicht den Regeln von OR 40a ff.: Bagatell-Tatbestand Geschäfte mit Warenwert unter CHF 100.– (vgl. OR 40a Abs. 1 lit. b)... weiterlesen

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Geltungsbereich

Die konsumentenrechtlichen Schutznormen gelten nicht unbeschränkt. Der Geltungsbereich des Widerrufsrechts wird durch OR 40a Abs. 1 lit. a definiert: Anbieter Unternehmen (Anbieter, der Güter oder... weiterlesen

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Grundlagen Haustürgeschäfte

OR 40a ff. (SR 220) Bundesgesetz über das Gewerbe der Reisenden vom 23.03.2001 (SR 943.1) Weitere konsumentenrechtliche Erlasse BV 97 Gesetzliche Grundlagen Verfassungsartikel Internationales Privatrecht... weiterlesen

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Definition Haustürgeschäfte

Bei den Haustürgeschäften handelt es sich um eine bestimmte Gattung von Rechtsgeschäften, die einen besonderen Rechtsschutz geniessen: Haustürgeschäft   =   Konsumvertrag zwischen Anbieter und Verbraucher (B2C),... weiterlesen

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HAUSTÜRGESCHÄFTE

Einleitung Grundsätzlich gelten die Regeln des allgemeinen Privatrechts auch für den Abschluss eines Konsumvertrages. Der Konsumvertrag kommt ebenfalls durch übereinstimmende gegenseitige Willenserklärung zustande (OR 1).... weiterlesen

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AGB-Inhaltskontrolle

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind per se ein heikles Thema, welches – unabhängig von der Konstitution der Gegenpartei des AGB-Verwenders (Anbieters) den Gesetzgeber und die... weiterlesen

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Partiell zwingende Normen

Das Konsumentenrecht enthält teilweise sog. „halbzwingende Normen“: Gegenstand Normen, die nur zu Gunsten des Konsumenten, nicht aber zu seinen Lasten abgeändert werden dürfen Anwendungsfall KKG... weiterlesen

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Beweiserleichterungen

Allgemeines zur Beweislast Vorweg sind einige Ausführungen zur allgemeinen Behauptungs- und Beweislage zu machen: Rechtsbegründende Tatsachen „Wo das Gesetz es nicht anders bestimmt, hat derjenige... weiterlesen

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Widerrufsrechte

Das Schweizerische Vertragsrecht wird vom lateinischen Grundsatz „pacta sunt servanda“ („Verträge sind einzuhalten“) beherrscht. Das Konsumentenvertragsrecht macht hier einen Einbruch in dieses Prinzip. Zum Ausgleich... weiterlesen

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Formvorschriften

Die Privatautonomie kennt grundsätzlich die Formfreiheit der Rechtsgeschäfte. Trotzdessen gehen die Rechtslaien oft davon aus, dass ein Vertrag erst dann zustande kommt, wenn die Einigung... weiterlesen

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Informationspflichten

Grundsätzlich ist jedermann selbst für die Beschaffung der Informationen verantwortlich, die für die Beurteilung eines abzuschliessenden Rechtsgeschäfts erforderlichen sind. Im Konsumentenrecht wird dieser Grundsatz durch... weiterlesen

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Kompensationsinstrumente

Einleitung Der Gesetzgeber greift mit seiner Gesetzestechnik zum Schutz des Schwächeren, d.h. des Konsumenten, meistens in die Vertragsentstehungsphase, in die Vertragswirkungsphase und in die Vertragsbeendigungsphase... weiterlesen

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Konsument (Verbraucher)

Verbraucher (Konsument)   =   jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschliesst, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann.... weiterlesen

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Anbieter (Unternehmer)

Unternehmer (Anbieter)   =   jede natürliche Person, rechtsfähige Personengesellschaft oder juristische Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständig erwerbenden Tätigkeit. Der... weiterlesen

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KONSUMENTENVERTRAGSRECHT

Anbieter (Unternehmer) Konsument (Verbraucher) Basisvertrag als Konsumentenvertrag Kompensationsinstrumente Informationspflichten Informationspflichten Widerrufsrechte Beweiserleichterungen Partiell zwingende Normen AGB-Inhaltskontrolle... weiterlesen

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Schutzeingriffe / Schutzmass

Sozialschutz und Eingriffsmittel Der konzentrierte Schutz des Gesetzgebers richtet sich auf folgende Eingriffe in das rechtsgeschäftliche Handeln des (stärkeren) Anbieters mit dem (schwächeren) Konsumenten: Eingriffe... weiterlesen

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Schutzfokus

Als schutzbedürftiger Konsument gilt nur die natürliche Person, die zu einem privaten Zweck handelt. Der Schutzfokus und die Anwendung des Konsumentenschutzes betreffen also den Endkunden... weiterlesen

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Schutzbereiche

Der Konsumentenschutz als Schutz des Schwächeren greift bei folgenden Geschäftsvorfällen in die Wettbewerbs- und Vertragsfreiheit ein: VERTRAGLICHER KONSUMENTENSCHUTZ Konsumentenvertragsrecht Haustürgeschäfte Konsumkredit Reiserecht PRODUKTEHAFTUNG / PRODUKTESICHERHEIT... weiterlesen