Besonderes Anbieterverhalten
Als gesetzlich erfasstes Anbieterverhalten gilt: Aggressive Vertriebsmethode Anlass Keine sorgfältige Willensbildung des Konsumenten Überstürzter und zu früh geäusserter Geschäfts- und Erklärungswille des Konsumenten Überrumpelung des... weiterlesen