Form
Neues Recht Heute, d.h. seit 01.01.2012, bedarf jede Dienstbarkeit (samt Bestandteil bildenden Dienstbarkeitsplan) zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung (vgl. nZGB 732 Abs. 1; vgl.... weiterlesen
Neues Recht Heute, d.h. seit 01.01.2012, bedarf jede Dienstbarkeit (samt Bestandteil bildenden Dienstbarkeitsplan) zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung (vgl. nZGB 732 Abs. 1; vgl.... weiterlesen
Freiwillige vertragliche Vereinbarung Dienstbarkeitsvertrag (auch: Servitutsvertrag) Dienstbarkeitsplan Kausalität des Grundbucheintrags (Kausalitätsprinzip) Eigentümerdienstbarkeit Enteignung Legalservitut (sog. Zwangsdienstbarkeit Grundlage der rechtsgeschäftlichen Dienstbarkeit bildet: Freiwillige vertragliche Vereinbarung Dienstbarkeitsvertrag... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage ZGB 731 Abs. 3 Verbreitung Geringe Verbreitung / von Seltenheit Ersitzungsregeln Vgl. ZGB 661 ff. Judikatur BGE 105 II 329 ff. Art. 731... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage ZGB 676 Abs. 3 Rechtsgrund-Erfordernis (keine Ausnahme) auch gesetzliche Leitungsbaurechte bedürfen eines Dienstbarkeitsvertrages im Sinne von ZGB 732 vgl. BGE 97 I 876,... weiterlesen
Dienstbarkeiten können von Gesetzes wegen oder durch Rechtsgeschäft entstehen: Legalservitut Gesetzliches Leitungsbaurecht Dienstbarkeitsersitzung Rechtsgeschäftliche Dienstbarkeit Rechtsgrund Form Grundbucheintrag Weiterführende Informationen Dienstbarkeits-Arten... weiterlesen
Die Entstehung einer rechtsgeschäftlichen Dienstbarkeit bedarf in der Regel zweierlei Voraussetzungen: Rechtsgrund Grundbucheintrag Nicht vergessen werden dürfen dabei die sog. Legalservituten. Entsprechend sind die zu... weiterlesen
Die vorstehenden Ausführungen dokumentieren, dass die Gewährleistungsklausel bzw. die Klausel über die Wegbedingung der Gewährleistungspflicht vielfach nicht bloss bedeutungslose Floskeln sind. Urkundsbeamte und Parteien sollten... weiterlesen
Das Spektrum der möglichen Gewährleistungsabreden von der Zusicherung bis zur Wegbedingung und die der Disposition entzogenen Aspekte sind in der Abbildung dargestellt.... weiterlesen
Es ist Aufgabe des Notars, den wirklichen Willen der Parteien zu ergründen, den Vertragstext zu redigieren (Vorverfahren) und diesen von den Parteien genehmigen und unterzeichnen... weiterlesen
Arglist55 Den Verkäufer trifft eine Offenbarungspflicht: Er muss den Käufer über krasse, verborgene oder von diesem nicht erwartete Mängel56, die zu dessen Vermögensschädigung führen könnten,... weiterlesen
Die Normen der kaufrechtlichen Gewährleistungspflicht wie auch die werkvertragliche Mängelhaftung sind dispositives Recht: Die Parteien können daher den Inhalt der gesetzlichen Normen aufheben, ersetzen oder... weiterlesen
Mängelhaftung nach OR Der Gesetzgeber unterscheidet in: offene Mängel (Rüge nach Ablieferung und Prüfung des Werkes)34; versteckte Mängel (Rüge sofort nach Entdeckung)35. Dem Besteller stehen... weiterlesen
Rechtsgewährleistung26 Gegenstand Dritter macht Käufer Eigentum streitig und entwehrt ihn ganz oder teilweise Käufermöglichkeiten Anrufung Rechtsgewährleistung und/ oder Nichterfüllung27, evtl. Irrtumsanfechtung28 Verkäufer Unterstützungspflicht Verjährungsfrist 10... weiterlesen
Nachfolgend sollen die Haftungsnormen von Immobilienkauf und Werkvertrag kurz aufgelistet werden, um anschliessend die Abweichungsmöglichkeiten und die Schranken des zwingenden Rechts aufzeigen zu können. Weiter soll... weiterlesen
Nicht nur für die Form-, sondern auch für den Entscheid der anwendbaren Haftungsbestimmungen ist die Qualifikation des Rechtsgeschäftes von Bedeutung: Grundstückkaufvertrag über eine künftige Sache;... weiterlesen
Bei überbauten Grundstücken wird differenziert zwischen solchen mit Altbauten und solchen mit Neubauten. Gewährleistung bei Altbauten Es ist Usanz, Altbauten ohne Gewährleistung zu veräussern8. Der... weiterlesen
Bei der Thematisierung des unüberbauten Grundstücks geht es um den Baugrund4 und seine Probleme des Mindermasses; der Beschaffenheit; der Überbaubarkeit gemäss öffentlichem Recht; des privaten... weiterlesen
Hinweis Beim Immobilienkauf können die Parteien trotz Sondernormen die Regeln der Mängelhaftung in den Schranken des Gesetzes aufheben, abändern oder durch eigene Gewährleistungsregeln ersetzen. Eine... weiterlesen
Grundsatz Bei einer Grunddienstbarkeit ist nie das Grundstück selber, sondern immer der dahinter stehende Berechtigte, nämlich: der jeweilige Eigentümer des berechtigten Grundstücks Judikatur BGer 5A_691/2019... weiterlesen
Grundsatz Exklusive Personaldienstbarkeiten Unterschiedliche Personaldienstbarkeiten Irreguläre Personaldienstbarkeiten Übertragung Grundsatz Bei einer Personaldienstbarkeit ist der oder die Berechtigte selbst und persönlich begünstigt, nämlich: natürliche Person Personenverbindung... weiterlesen