Zulässigkeit des Arbeitsbemühungs-Nachweises per E-Mail – Absender trägt Beweisrisiko für Eingang beim RAV
Der Arbeitslose darf den Nachweis seiner persönlichen Arbeitsbemühungen dem zuständigen regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) auch per E-Mail übermitteln. Allerdings muss im Streitfall über die erfolgte Zustellung... weiterlesen