Bezug und Sicherung
Je nach Kanton ist die Steuerschuld gesichert durch: Solidarhaftung Gesetzliches Grundpfandrecht (allen andern Grundpfandrechten im Range der dingl. Sicherheit vorgehend) Tipp: Zur Vermeidung der In-Anspruchnahme... weiterlesen
Je nach Kanton ist die Steuerschuld gesichert durch: Solidarhaftung Gesetzliches Grundpfandrecht (allen andern Grundpfandrechten im Range der dingl. Sicherheit vorgehend) Tipp: Zur Vermeidung der In-Anspruchnahme... weiterlesen
Grundsätze Funktionale Zuständigkeit: Kantonale Steuerverwaltung (auch Kantonales Steueramt oder Finanzdirektion). Es gilt das Amtshilfe-Prinzip unter den Steuerbehörden und anderen Behörden. Melde- und Anzeigepflicht Meldepflicht: Personen,... weiterlesen
Steuertarif/-satz Die Steuerbelastung bestimmt sich in der Regel nach dem Verwandtschaftsgrad und/oder der Höhe des Vermögensanfalls (progressive Ausgestaltung). Multiplikator Mit dem sog Multiplikator wird der... weiterlesen
Grundsatz Bemessungs-Grundlage = Verkehrswert im Zeitpunkt des Vermögenserwerbs Wertpapiere mit Kurswert: Zum Kurswert Wertpapiere ohne Kurswert: Zum Schätzwert per Vermögenserwerb. Kantonal unterschiedliche Regeln gelten auch... weiterlesen
Erbschaftssteuer Steueranspruch-Entstehung = im Zeitpunkt des unentgeltlichen Vermögenserwerbs (Todestag des Erblassers). Ausnahmen vom Todeszeitpunkt des Erblassers für die Entstehung des Steueranspruchs: bei der Nacherbeneinsetzung wird... weiterlesen
Nebst den subjektiven Steuerbefreiungen und den Steuerfreibeträgen gibt es je nach Kanton unterschiedliche Ausnahmen vom Steuerobjekt! Bestimmte Sachverhalte werden von der Besteuerung ausgenommen: Zuwendungen von... weiterlesen
Allgemein Ein Trust ist ein dreiseitiges Rechtsgebilde, bei dem der Errichter des Trusts („Settlor“) aufgrund einer Errichtungsurkunde („Trust Deed“) einer oder mehrerer Personen („Trustee“) einen... weiterlesen
Solche Zuwendungen werden gemäss Art. 239 Abs. 3 OR nicht als Schenkungen behandelt. Viele kantonale Steuergesetze schliessen diese Zuwendungsart mangels einer Ausnahmeregelung grundsätzlich in den... weiterlesen
Erfolgte die Schenkung unter Auflage (Verpflichtung zu einem bestimmten Tun) oder Bedingung (Eintritt eines bestimmten Ereignisses), können die Kosten und der Wert der Auflage oder... weiterlesen
Wird eine Rückfallklausel gemäss Art. 247 OR verabredet, infolge derer die Schenkung vor ableben des Beschenkten vor dem Schenker dahinfällt, könnte eine periodische Schenkungssteuer beim... weiterlesen
Bei gemischten Schenkungen, d.h. wenn „eine entgeltliche Zuwendung mit einer unentgeltlichen verschmolzen ist“ (BGE 82 II 433), oder anders ausgedrückt, bei Rechtsgeschäften, die teils entgeltlich... weiterlesen
Der Schenkungssteuer unterliegen insbesondere: der Erbauskauf (Verzicht eines Erbberechtigten auf sein gesetzliches Erbrecht oder eine erbvertragliche Begünstigung gegen Zahlung einer Ab-findung, Art. 495 ZGB), Erbvorempfänge... weiterlesen
Schenkung = freiwillige und unentgeltliche Zuwendung unter Lebenden von Geld, Sachen und Rechten irgendwelcher Art. » Weiterführende Informationen zum Schenkungsrecht in der Schweiz 3 Kriterien... weiterlesen
AKTIVEN Zum Nachlass gehören alle vererbbaren Vermögenswerte sowie die ausgleichungspflichtigen Erbvorbezüge. Ansprüche, die erst mit dem Tod des Erblassers entstehen, fallen nicht in den Nachlass:... weiterlesen
Gegenstand der Erbanfallsteuer ist jeder Vermögenserwerb von Todes wegen. Als Vermögenserwerb von Todes wegen gelten alle Vermögens-übergänge kraft gesetzlicher Erbfolge (Art. 457 – 466 ZGB)... weiterlesen
Gegenstand der Erbanfallsteuer ist jeder Vermögenserwerb von Todes wegen. » Allgemeines zur Erbanfallsteuer Zum Nachlass gehören alle vererbbaren Vermögenswerte sowie die ausgleichungspflichtigen Erbvorbezüge. Weiter fallen... weiterlesen
Unentgeltlicher Vermögenserwerb Steuerobjekt = unentgeltliche Vermögenserwerb bzw. Vermögensübergang (Nettovermögen, d.h. nach Abzug der damit zusammenhängenden Schulden vom Bruttovermögen). Kapitelübersicht Gegenstand der Erbschaftssteuer Allgemeines zur Erbanfallsteuer... weiterlesen
In vielen Kantonen sind diejenigen juristischen Personen von der Erbschafts- und Schenkungssteuerpflicht befreit, die gemäss dem Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) von der Gewinn- und Kapitalsteuer ausgenommen sind:... weiterlesen
Vermögensanfälle an direkte Nachkommen sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer ausgenommen in den Kantonen: Zürich Luzern (je nach Gemeinden) Uri Obwalden Nidwalden Glarus Zug Fribourg... weiterlesen
Zuwendungen an den (überlebenden) Ehegatten sind steuerbefreit in den Kantonen: Zürich Bern Luzern Uri Obwalden Nidwalden Glarus Zug Fribourg Solothurn Basel-Stadt Basel-Land Schaffhausen Appenzell Ausserrhoden... weiterlesen