Rechtsnatur
Allgemein Adhäsionsprozess ist Bestandteil des Strafverfahrens gegen den Beschuldigten Im Besonderen Der Adhäsionsprozess ist seiner Natur nach ein in den Strafprozess integrierter Zivilprozess, für welchen... weiterlesen
Allgemein Adhäsionsprozess ist Bestandteil des Strafverfahrens gegen den Beschuldigten Im Besonderen Der Adhäsionsprozess ist seiner Natur nach ein in den Strafprozess integrierter Zivilprozess, für welchen... weiterlesen
Prozessökonomische Vorteile Privatstrafkläger vermeidet das mit einen Zivilprozess einhergehende Risiko Reduktion des Beweismittelrisikos Kein Kostenrisiko Keine prozessökonomischen Vorteile entstehen, wenn die Strafgerichte die Adhäsionsklage systematisch... weiterlesen
Gerichtsstand am Ort der Strafbegehung Der Beschuldigte kann sich im Adhäsionsprozess nicht auf die Wohnsitz-Gerichtsstandsgarantie von BV 30 Abs. 2 berufen; vgl. ZPO 39. Es... weiterlesen
Das Gericht entscheidet über die Adhäsionsklage (Zivilklage), wenn der Sachverhalt spruchreif ist bei Schuldspruch und bei Freispruch. Vgl. StPO 126 Abs. 1. In Fällen, in welchen Opfer beteiligt sind,... weiterlesen
Das Strafgericht verweist die Adhäsionsklage bzw. die Zivilklage auf den Zivilweg (vgl. StPO 126 Abs. 2): bei Einstellung des Strafverfahrens; bei Erledigung des Verfahrens im Strafbefehlsverfahren;... weiterlesen
Der Rückzug der Zivilklage durch die Privatklägerschaft vor Abschluss der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bewirkt, dass sie diese mit Zivilklage erneut geltend machen kann (vgl. StPO 122... weiterlesen
Der Abschluss einer Insolvenzvereinbarung ist einem Zivilurteil gleichgestellt, weshalb die Forderung nicht mehr adhäsionsweise im Strafverfahren geltend gemacht werden kann (vgl. BGer 6B_1194/2018, Erw. 2... weiterlesen
Allgemein Die Ansprüche auf Schadenersatz und Genugtuung verjähren wie folgt: Relative Verjährungsfrist: 3 Jahre Absolute Verjährungsfrist: 10 Jahre ab Eintritt des schädigenden Ereignisses 20 Jahre... weiterlesen
Adhäsionsklage = Klage innerhalb eines Strafverfahrens zur Geltendmachung der zivilrechtlichen Ansprüche (v.a. Schadenersatz + Genugtuung) der geschädigten Person (Privatstrafkläger)... weiterlesen
StPO 118 / 119 (Privatklägerschaft) StPO 122 ff. (Adhäsionsklage) ZPO 64 (Wirkungen der Rechtshängigkeit) ZPO 39 (Gerichtsstand) 3. Abschnitt: Privatklägerschaft Art. 118 StPO Begriff und Voraussetzungen 1 Als... weiterlesen
Die Privatklägerschaft kann in folgenden Personen bestehen: Geschädigte Opfer Angehörige des Opfers Subrogationsgläubiger VVG 72; StPO 122 Abs. 2... weiterlesen
Die adhäsionsweise Geltendmachung der Zivilansprüche im Strafverfahren hat durch ausdrückliche Erklärung zu erfolgen (vgl. StPO 119 Abs. 2 lit. b; siehe Box unten), zusammen mit... weiterlesen
Begründungs- und Beweislast Den Privatkläger trifft die Begründungspflicht Beweislast (Einreichung der Beweismittel) Spätester Zeitpunkt Die Begründung und Bezifferung des Zivilanspruchs hat zu erfolgen: spätestens im Parteivortrag... weiterlesen
Zivilrechtliche Ansprüche Rechtsansprüche aus dem Zivilrecht, insbesondere Schadenersatz und Genugtuung Geltendmachung der aus der Straftat abgeleiteten Ansprüche direkt gegen den Beschuldigten Keine vertraglichen Ansprüche Die... weiterlesen
Streitwertbezifferung Die Forderung ist nach Möglichkeit bereits in der Konstituierungs-Erklärung oder im Strafantrag zu beziffern. Streitwertgrenze? Keine (vgl. StPO 124 Abs. 1)... weiterlesen
Prozessökonomische Nachteile Verweis auf den Zivilweg In komplexen Verhältnissen mit höheren Streitwerten und bei fehlender Anerkennung durch den Beschuldigten Verweisung auf den ordentlichen Zivilweg durch... weiterlesen
Beachtlich Dabei soll kein Missbrauch zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche erfolgen; Strafgerichte verweisen die Geltendmachung der Zivilansprüche denn auch oft auf den Zivilweg... weiterlesen
Konstituierung als Zivilkläger bis spätestens zum Abschluss des Vorverfahrens Der Geschädigte, der eine Zivilklage adhäsionsweise im Strafverfahren geltend machen will, muss sich bis spätestens zum Abschluss... weiterlesen
Zeitpunkt Die Zivilklage mit der Abgabe der Erklärung (StPO 119 Abs. 2 lit. b) rechtshängig Ausschluss anderer Foren Folge der adhäsionsweisen Geltendmachung: Keine anderweitige Rechtshängigmachung... weiterlesen
Anerkennt die beschuldigte Person die Adhäsionsklage (Zivilklage), so wird dies im Protokoll und im verfahrenserledigenden Entscheid festgehalten; StPO 124 Abs. 3.... weiterlesen