Unabhängigkeit der Strafbehörden (StPO 4)
Allgemeines Prinzip Die Strafuntersuchungsbehörden sollen in der Rechtsanwendung unabhängig sein; müssen frei von Dritteinflüssen bleiben; haben allein dem Recht verpflichtet zu bleiben. Vorbehalt gesetzlicher Weisungsbefugnisse... weiterlesen