Strafandrohung
Ehrverletzungsdelikte stellen ein Vergehen dar und werden mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft. ... weiterlesen
Ehrverletzungsdelikte stellen ein Vergehen dar und werden mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft. ... weiterlesen
Einleitung Trotz Meinungsäusserungsfreiheit und Medienfreiheit geniessen die Medien im Bereich der Ehrverletzungsdelikte keine Sonderstellung. Auch sie unterstehen den allgemeinen Regeln über die Ehrverletzungsdelikte. Als Medien... weiterlesen
Übersicht Üble Nachrede Verleumdung Beschimpfung Nonverbale Ehrverletzungen Übersicht Adressat der Ehrverletzung Ehrverletzende Äusserung Tatbestand Verletzter selbst Ehrverletzung in Form eines Werturteils Beschimpfung (StGB 177) Drittperson... weiterlesen
Übersicht Ehrverletzende Eingriffe können erfolgen durch: Tatsachenbehauptungen Reine Werturteile Gemischte Werturteile Tatsachenbehauptungen Tatsachenbehauptungen sind Äusserungen über zukünftige Ereignisse oder Zustände der Gegenwart oder der Vergangenheit.... weiterlesen
Opfer von Ehrverletzungen können sein: Lebende natürliche Personen juristischen Personen (auch die des öffentlichen Rechts) verstorbene oder für verschollen Erklärte Personen (StGB 175). Der Betroffene... weiterlesen
Ehrverletzungsdelikte schützen vor Eingriffen in die Ehre. Unter Ehre versteht man den Ruf einer Person, ein ehrbarer Mensch zu sein und bei anderen als solcher... weiterlesen
Die Straftatbestände der Ehrverletzungsdelikte haben zum Ziel, jemanden zu bestrafen, der über eine andere Person wahre oder unwahre, ehrverletzende und rufschädigende Äusserungen tätigt oder derartige... weiterlesen
Einleitung Geschütztes Rechtsgut Umfang des Ehrenschutzes Geschützte Rechtsträger Ehrverletztende Eingriffe Straftatbestände Strafbarkeit der Medien Strafandrohung Verjährung Prozessuales ... weiterlesen
Bei der Ehre wird unterscheiden zwischen: sittlicher Ehre (Ruf als ehrbarer Mensch) und gesellschaftlicher Ehre. Der strafrechtliche Ehrenschutz wird nach der Rechtsprechung enger gefasst als... weiterlesen
StGB 173 – 177 ZGB 28 ff.... weiterlesen
StGB 177 1 Wer jemanden in anderer Weise (als durch üble Nachrede [StGB 173] oder Verleumdung [StGB 174]; Anmerkung des Autors) durch Wort, Schrift, Bild,... weiterlesen
Strafantrag Ehrverletzungsdelikte und damit auch der Tatbestand der Beschimpfung werden erst verfolgt, wenn vom Betroffenen ein Strafantrag bei den Strafbehörden gestellt wird. Der Strafantrag muss... weiterlesen
Bei der Beschimpfung handelt es sich um ein Vergehen und wird mit Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen bestraft.... weiterlesen
Der Tatbestand der Beschimpfung verjährt bereits nach nach vier Jahren. (StGB 97 i. V. m. StGB 178). Nach den allgemeinen Regeln verjähren andere Straftaten frühestens... weiterlesen
In zwei bestimmten Fällen sieht das Gesetz eine fakultative Strafbefreiung vor: Provokation Retorsion Provokation Der Strafrichter kann von einer Bestrafung des Täters absehen, wenn der... weiterlesen
Den Tatbestand der Beschimpfung erfüllt, wer jemanden in anderer Weise als durch üble Nachrede (StGB 173) oder Verleumdung (StGB 174) durch Wort, Schrift, Bild, Gebärde... weiterlesen
Opfer einer Beschimpfung können sein: Lebende natürliche Personen juristischen Personen (auch die des öffentlichen Rechts) verstorbene oder für verschollen Erklärte Personen (StGB 175). Der Betroffene... weiterlesen
Einleitung Der Tatbestand der Beschimpfung gehört zur Gruppe der Ehrverletzungsdelikte. Ehrverletzungsdelikte schützen vor Eingriffen in die Ehre einer Person. Unter Ehre versteht man den Ruf... weiterlesen
Übersicht Adressat der Ehrverletzung Ehrverletzende Äusserung Tatbestand Verletzter selbst Ehrverletzung in Form eines Werturteils Beschimpfung (StGB 177) Drittperson Ehrverletzung in Form von wahren oder unbewusst... weiterlesen
Regelmässiges Eingeben des eigenen Namens oder der Firma in Suchmaschinen wie Google, etc. um Ehrverletzungen im Internet rasch zu entdecken und zu bekämpfen Beim Fund... weiterlesen