Geschützte Rechtsträger
Opfer einer Beschimpfung können sein: Lebende natürliche Personen juristischen Personen (auch die des öffentlichen Rechts) verstorbene oder für verschollen Erklärte Personen (StGB 175). Der Betroffene... weiterlesen
Opfer einer Beschimpfung können sein: Lebende natürliche Personen juristischen Personen (auch die des öffentlichen Rechts) verstorbene oder für verschollen Erklärte Personen (StGB 175). Der Betroffene... weiterlesen
Einleitung Der Tatbestand der Beschimpfung gehört zur Gruppe der Ehrverletzungsdelikte. Ehrverletzungsdelikte schützen vor Eingriffen in die Ehre einer Person. Unter Ehre versteht man den Ruf... weiterlesen
Übersicht Adressat der Ehrverletzung Ehrverletzende Äusserung Tatbestand Verletzter selbst Ehrverletzung in Form eines Werturteils Beschimpfung (StGB 177) Drittperson Ehrverletzung in Form von wahren oder unbewusst... weiterlesen
Regelmässiges Eingeben des eigenen Namens oder der Firma in Suchmaschinen wie Google, etc. um Ehrverletzungen im Internet rasch zu entdecken und zu bekämpfen Beim Fund... weiterlesen
Bei einer drohenden oder bereits erfolgten Persönlichkeitsverletzung durch ein Medium hat der Betroffene oftmals ein berechtigtes Interesse an einem schnellen und unverzüglichen Rechtsschutz. Voraussetzungen Der... weiterlesen
Übersicht Ein finanzieller Ausgleich kann erfolgen durch: Schadenersatz Genugtuung Gewinnherausgabe Schadenersatz Neben den dargestellten Abwehrklagen kann der Betroffene auch einen finanziellen Ausgleich verlangen (ZGB 28a... weiterlesen
Einleitung Anspruchsberechtigte Voraussetzungen Vorgehen des Betroffenen Veröffentlichung/Rückweisung Gerichtliche Durchsetzung Rechtsprechung Kritik Einleitung Wer in periodisch erscheinenden Medien (Presse, Radio oder Fernsehen) durch eine wahre oder... weiterlesen
Das Zivilrecht stellt dem Betroffenen folgende Klagen und Rechtsbehelfe zur Verfügung (Wahlrecht des Betroffenen): Unterlassungsklage (ZGB 28 Abs. 1 Ziff. 1) Feststellungsklage (ZGB Art. 28... weiterlesen
Neben dem Strafrecht bietet auch das das Zivilrecht Möglichkeiten, sich gegen ehr- und damit persönlichkeitsverletzende üble Nachrede zur Wehr zu setzen. Der Betroffene kann dabei... weiterlesen
Strafantrag Ehrverletzungsdelikte werden erst verfolgt, wenn bei den Strafbehörden ein Strafantrag gestellt wird. Der Strafantrag muss innert drei Monaten gestellt werden. Die Frist beginnt mit... weiterlesen
Der Tatbestand der üblen Nachrede verjährt nach vier Jahren. Andere Straftaten verjähren frühestens nach sieben Jahren. Die kürzere Verjährungsfrist soll dem Umstand Rechnung tragen, dass... weiterlesen
Üble Nachrede stellt ein Vergehen dar und wird mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft. ... weiterlesen
Einleitung Trotz Meinungsäusserungsfreiheit und Medienfreiheit geniessen die Medien im Bereich der Ehrverletzungsdelikte keine Sonderstellung. Auch sie unterstehen den allgemeinen Regeln über die Ehrverletzungsdelikte. Als Medien... weiterlesen
Liegt eine Ehrverletzung durch üble Nachrede vor, ist sie noch nicht zwingend strafbar. Bei der üblen Nachrede kann sich der Täter entlasten und bleibt straflos, wenn... weiterlesen
StGB 173 ZGB 28 ff. StGB 173 1. Wer jemanden bei einem anderen eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu... weiterlesen
Tatbestanderfüllung Weiterverbreitung Anstiftung Nonverbale Tatbegehung Tatbestandserfüllung Der Tatbestand der üblen Nachrede ist erfüllt, wenn der Täter vorsätzlich: eine andere Peron bei einem Dritten eines unehrenhaften... weiterlesen
Opfer einer üblen Nachrede können sein: Lebende natürliche Personen juristischen Personen (auch die des öffentlichen Rechts) verstorbene oder für verschollen Erklärte Personen (StGB 175). Der... weiterlesen
Bei der Ehre wird unterschieden zwischen: sittlicher Ehre (Ruf als ehrbarer Mensch) und gesellschaftlicher Ehre. Der strafrechtliche Ehrenschutz wird nach der Rechtsprechung enger gefasst als... weiterlesen
Die üble Nachrede gehört zu den Ehrverletzungsdelikten. Ehrverletzungsdelikte schützen vor Eingriffen in die Ehre. Unter Ehre versteht man den Ruf einer Person, ein ehrbarer Mensch zu... weiterlesen
Der Straftatbestand hat zum Ziel, jemanden zu bestrafen, der über eine andere Person ehrverletzende und rufschädigende Äusserungen tätigt oder ehrverletzende und rufschädigende Äusserungen weiterverbreitet.... weiterlesen