Schikanestopps sind grobe Verkehrsregelverletzungen und begründen erhebliche Zweifel an der Fahreignung des fehlbaren Lenkers
Grobe Verletzung der Verkehrsregeln (SVG 90 Abs. 2) und Nötigung (StGB 181) Die Staatsanwaltschaft warf dem Autolenker X.________ vor, durch mehrmaliges, abruptes und starkes Abbremsen... weiterlesen