Privater Autoverkauf
Definition Verkauf eines Autos von einer Privatperson an eine andere = C2C / C-to-C Vorteile Preisgestaltung Mehr Preis- und Verhandlungs-Spielraum als Autohändler, weil der Privatverkäufer... weiterlesen
Definition Verkauf eines Autos von einer Privatperson an eine andere = C2C / C-to-C Vorteile Preisgestaltung Mehr Preis- und Verhandlungs-Spielraum als Autohändler, weil der Privatverkäufer... weiterlesen
Der Kommissionverkauf ist eine Alternative zum gewöhnlichen Autoverkauf, wenn Sie das Auto nicht eintauschen, aber trotzdem über den Markenhändler oder einen Occasionshändler zum Verkauf anbieten... weiterlesen
Definition Inzahlungsgabe des eigenen „Altwagens“ und Anrechnung des „Eintauschpreises“ an das zu erwerbende Fahrzeug = C2B / C-to-B Vorteile Eintausch bei Markenhändler / Autohändler Keine... weiterlesen
Definition Inzahlungsgabe des eigenen „Altwagens“ und Anrechnung des „Eintauschpreises“ an das zu erwerbende Fahrzeug = C2B / C-to-B Vorteile Barverkauf an Markenhändler / Autohändler Schneller... weiterlesen
Beim Erstellen eines Autoverkaufs-Inserates währt ehrlich am Längsten, auch wenn man die Vorteile des Autos anpreisen darf: Formulierungsgrundsätze ehrlich umfassend präzise Ansprechende Überschrift Erwartungen wecken... weiterlesen
Autohändler im Check: Miese Offerten für Occasionen Kassensturz lässt das selbe Auto von verschiedenen Händlern bewerten. Was die Händler für die Occasion zu bezahlen bereit... weiterlesen
Soll ein Auto verkauft werden, ist es verkaufsbereit zu machen: Reparaturen erledigen Erledigung der notwendigen Reparaturen ev. MF-Vorführung Fahrzeugpapiere / Vollständigkeitskontrolle Fahrzeugausweis Beiblätter zum Fahrzeugausweis... weiterlesen
Einleitung Hier sind „Vorzeichen“ umgekehrt: Der Autohalter will nicht kaufen (vgl. AUTOBEWERTUNG), sondern verkaufen! Den Autoverkäufer trifft – anders als den Autokäufer – zunächst der... weiterlesen
Das Nichteinwerfen von Parkmünzen, die Parkzeitüberschreitung, das Parken nicht innerhalb des Parkfeldes (siehe Box) uam gelten als Verkehrsdelikt im sog. „ruhenden Verkehr“. Ihre Ahndung erfolgt... weiterlesen
Obwohl das „Recht am eigenen privaten Parkplatz“ von Gesetzes wegen geschützt ist, erweist es sich in der Praxis oft als mühsam, sein Recht durchzusetzen. Zudem... weiterlesen
Wer unter Drohung mit einer Strafanzeige in Bereicherungsabsicht mehr verlangt, als ihm zusteht, begeht eine Erpressung (vgl. BGE 69 IV 168 E. 3 S. 173;... weiterlesen
Die Handlungsalternative des Avis mit Aufforderung einer Umtriebsentschädigung (vgl. Umtriebsentschädigung / „Offerte Umtriebsentschädigung gegen Strafanzeigenverzicht“) setzt zweifelsfrei den fehlbaren Falschparkierer unter Zahlungsdruck. Schnell wird von... weiterlesen
Ausgangslage Verschiedene Grundeigentümer üben die hemdsärmelige Praxis, einen Avis unter den Scheibenwischer des falsch geparkten Wagens zu klemmen, mit zB folgendem Wortlaut, der Gegenstand einer... weiterlesen
Grundsätzliches Gegen die unbefugte Benützung seines Parkplatzes steht dem Grundeigentümer ein Anspruch auf Beseitigung der Störung, Unterlassung in Zukunft und Schadenersatz zu (ZGB 641 Abs.... weiterlesen
Hat der Grundeigentümer sein Parkplatz durch ein richterliches Parkverbot geschützt, kann er Strafanzeige erheben: Polizeibusse nach ZPO 225 Gesetzliche Grundlage StGB 335 Ziffer 1 Abs.... weiterlesen
Abgesehen von der Nutzung seines Wegweisungsrechts gemäss ZGB 641 Abs. 2 und ZGB 926 Abs. 2 sollte der Grundeigentümer jede „Selbstjustiz“ vermeiden. Der Grundeigentümer ist... weiterlesen
Für die Strafanzeige und für die Geltendmachung der Schadenersatzforderung sowie zur Entlastung vor Repressionsmassnahmen des Falschparkierers sollten in Betracht gezogen werden: Foto des Kontrollschilds des... weiterlesen
Der Grundeigentümer hat das Recht, ungerechtfertigte Einwirkungen auf sein Grundstück abzuwehren (ZGB 641 Abs. 2) und hiezu – unter Glaubhaftmachung seines Rechtes und der Störung... weiterlesen
Die Frage, ob eine Fahrzeugabschleppung zulässig ist, erfordert eine differenzierte Betrachtungsweise: Rechtsgrundlagen ZGB 641 Abs. 2 ZGB 928 Grundsätzlicher Beseitigung der Störung = ... weiterlesen
Ein Zuparken ist einzig statthaft, wenn der Grundeigentümer sofort zur Stelle ist und wegfahren kann. Andernfalls läuft der Grundeigentümer Gefahr, dass ihn der Parksünder wegen... weiterlesen