Exkurs: Direktes Forderungsrecht
Der grosse Vorteil einer jeden Motorfahrzeughaftpflichtversicherung ist, dass der (Dritt-)Geschädigte ein sog. „direkte Forderungsrecht mit Einredenausschluss“ gegen den Versicherer hat: Gesetzliche Grundlage VVG 65 Abs.... weiterlesen