Exkurs: Massenunfälle
Definition = Regulierung von Massenkarambolagen mit dem Ziel einer raschen Schadenerledigung und zur Vermeidung langwieriger Abklärungen und Auseinandersetzungen, sowohl von Personen-... weiterlesen
Definition = Regulierung von Massenkarambolagen mit dem Ziel einer raschen Schadenerledigung und zur Vermeidung langwieriger Abklärungen und Auseinandersetzungen, sowohl von Personen-... weiterlesen
Für die vom Dritten verursachten Schäden hat der Motorfahrzeughaftpflichtversicherer einzustehen. Der Geschädigte hat im Rahmen dieses Zwangsversicherungsbereichs ein „direktes Forderungsrecht“. Bei allen anderen, fakultativen Autoversicherungen... weiterlesen
Beim Unfall mit Auslandbezug bestehen zwei Hauptanknüpfungsfälle: Ausländer verursacht Verkehrsunfall in der Schweiz Hohe praktische Bedeutung (Grenzgänger / Pendler, Touristen, Transitverkehr usw.) Zuständigkeit des Nationalen... weiterlesen
Der unfallverursachende Autohalter und dessen Motorfahrzeughaftpflichtversicherer haften unter folgenden alternativen Voraussetzungen für Hilfeleistungsschäden: Haftbarkeit für den betreffenden Unfall oder Hilfeleistung des Dritten für den Autohalter,... weiterlesen
Bei der Strolchenfahrt gibt es einige Differenzierungen und Haftungseinschränkungen, die vor allem Mitfahrer eines „Strolchen“ kennen sollten. – Nur, wer denkt bei einer Strolchentour daran?... weiterlesen
Ausfallhaftung Flüchtet der Fahrzeugführer nach Verursachung eines Unfalls mit reinem Sachschaden, übernimmt der Nationale Garantiefonds nach Abzug des Selbstbehalts von CHF 1000 die Kosten von... weiterlesen
Der grosse Vorteil einer jeden Motorfahrzeughaftpflichtversicherung ist, dass der (Dritt-)Geschädigte ein sog. „direkte Forderungsrecht mit Einredenausschluss“ gegen den Versicherer hat: Gesetzliche Grundlage VVG 65 Abs.... weiterlesen
Nicht selten müssen Arbeitnehmer ihrem Chef eine grobfahrlässige Verursachung eines Verkehrsunfalls mit ihrem Geschäftsauto vermelden. Ein solcher Verkehrsunfall mit dem Firmenfahrzeug löst verschiedenste Reflexe unter... weiterlesen
Der Motorfahrzeughaftpflichtversicherer kann bei der Versicherung ausschliessen: Sachschäden von Personen, für die Halter verantwortlich ist Ansprüche des Halters aus Sachschäden, die Personen verursacht haben, für... weiterlesen
Ausgangslage Nicht selten werden unter Kollegen Autos für eine bestimmte Reise, auch ins Ausland, unentgeltlich zur Verfügung gestellt, d.h. ausgeliehen: Autoeigentümer = Auto-Leiher (auch: Auto-Verleiher)... weiterlesen
Im Falle eines sog. wirtschaftlichen Totalschadens ist der Autobesitzer mit folgendem konfrontiert: Voraussetzungen eines wirtschaftlichen Totalschadens Reparaturkosten übersteigen aufgrund des versicherten Ereignisses den Zeitwert Fahrzeug... weiterlesen
Die Betriebsgefahr ist bei Autounfällen ein häufig gebrauchter Begriff der Versicherer, wenn sie Verschuldensanteile auf gegnerische Positionen schieben wollen. Der genaue Einsatzbereich ist aber oft... weiterlesen
Versicherer können in ihren Policen folgende Haftungsausschlüsse vorsehen: Externe Ausschlüsse Vgl. SVG 63 Abs. 3 Halteransprüche aus Sachschaden Ehegattenansprüche aus Sachschaden Sachschadenansprüche, für die der... weiterlesen
Zu den „versicherten Leistungen“ zählen: Deckung begründeter Ansprüche oder Abwehr unbegründeter Ansprüche Schadenszinsen Schadensminderungskosten (versicherte) Schadenverhütungskosten Expertisekosten Anwaltskosten Vermittlungskosten Gerichtskosten bzw. Schiedsgerichtskosten Parteientschädigung an obsiegende... weiterlesen
Für die Haftungsbeurteilung unter Haltern sind zu beachten: Personenschaden Das Verschulden ist immer Ausgangspunkt für die Haftungsbeurteilung Die Betriebsgefahr kann berücksichtigt werden LKW und PW... weiterlesen
Für den Halter können folgende Haftungsausschlüsse in Frage kommen: Höhere Gewalt Vgl. auch Höhere Gewalt Grobes Drittverschulden Anwendungsfälle zB Fussgänger stösst einen andern vom Gehsteig... weiterlesen
Als Neulenker gelten Personen, die die praktische Führerprüfung bestanden haben und bei denen die 3-jährige Probezeit (mit 2 WAB-Kursen) noch nicht abgelaufen ist. Für Neulenker... weiterlesen
Die Lenkerstellung betrifft – nebst Strafsanktionen und Administrativmassnahmen – haftungsrechtliche und versicherungstechnische Fragestellungen: Grundsätzliches Kausalhaftpflicht des Lenkers Verschuldenshaftung des Lenkers – nebst des Halters –... weiterlesen
Ein Halterwechsel zeitigt folgende Wirkungen: (bedingter) Übergang Übergang von Rechten und Pflichten aus der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung auf den neuen Halter (VVG 54), wenn der neue Halter... weiterlesen
Die Autohalterschaft lässt sich wie folgt umschreiben: Subjektive Charakterisierung ein Halter natürliche Personen (auch unmündige oder solche ohne Führerschein) juristische Personen zB Aktiengesellschaft zB Gesellschaft... weiterlesen