Grundlagen
Gesetzliche Grundlage Keine gesetzliche Grundlage In der Rechtspraxis anerkannt; vgl. auch BGE 106 II 369 ff.... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage Keine gesetzliche Grundlage In der Rechtspraxis anerkannt; vgl. auch BGE 106 II 369 ff.... weiterlesen
Analoge Anwendung der Bestimmungen zum Fahrnispfandrecht, mangels Gesetzesnormen... weiterlesen
Sicherungsmöglichkeit im Geschäftsverkehr für die Kreditierung bestimmter Gegenstände... weiterlesen
Sicherungsfunktion... weiterlesen
Sicherung durch Eigentumsübertragung der Pfandsache und Rückübertragung bei Tilgung Sicherung des Gläubigers durch Übertragung vertretbarer Sachen (Gattungsware) zu Eigentum (anstatt bloss zu Faustpfand) unter Rückgabepflicht... weiterlesen
Gattungsware (vertretbare Sachen) Geld (= Barkaution) verbrauchbare Sachen, sofern sie vertretbar sind... weiterlesen
Irreguläres Pfandrecht = Sicherung einer Gläubigerforderung indem der Schuldner dem Gläubiger bestimmte vertretbare Sachen (Bargeld (Barkaution) oder Gattungsware) zu Eigentum überträgt, gegen dessen Verpflichtung, bei... weiterlesen
Teil des Systems der Sicherheiten u.E. ein mittelbares Verwertungsrecht Rechtsnatur ist der Lehre umstritten... weiterlesen
Auch ein Dritter kann die Gattungsware im Sinne eines Drittpfandes stellen Vgl. Drittpfand.ch | drittpfand.ch... weiterlesen
eine künftige Forderung künftige Forderungen müssen bestimmt oder bestimmbar sein auch Sicherstellung öffentlich-rechtlicher Forderungen gleichwohl unterliegen solche Pfandrechte dem Zivilrecht [vgl. BGE 56 III 238... weiterlesen
Gläubiger einer in der Regel künftigen Forderung (Kautionsnehmer)... weiterlesen
Schuldner einer in der Regel künftigen Forderung (Kautionssteller) ... weiterlesen
Siehe in den einzelnen Spezialgesetzen. In der Regel werden vorausgesetzt: Verpflichtungsgeschäft (formfrei gültiger) Pfandvertrag zwischen Gläubiger und Schuldner bzw. Pfandeigentümer Anwendung der Schriftform empfohlen Verfügungsgeschäft... weiterlesen
Der Pfandschuldner haftet trotz Pfandbestellung mit seinem sonstigen Vermögen fort Der Pfandschuldner kann sich allerdings auf das Prinzip des beneficium excussionis realis berufen [vgl. SchKG... weiterlesen
Pfandgläubiger hat ein der erhaltenen Sache gleichwertiges Objekt zurück zu geben, wenn die gesicherte künftige Forderung nicht mehr entstehen kann die Pfandforderung untergegangen ist... weiterlesen
Detailinformationen zum Fahrnispfandrecht und Faustpfandrecht Fahrnispfandrecht | fahrnispfandrecht.ch Faustpfandrecht ... weiterlesen
BGE 106 II 369 ff. (Zulässigkeit des Sicherungsinstituts des „irregulären Pfandrechts“... weiterlesen
ZOBL DIETER, Kommentar zu ZGB 884, Systematischer Teil vor ZGB 884, N 1106 ff. OFTINGER KARL / BÄR ROLF, Kommentar zu ZGB 884, Systematischer... weiterlesen
Ziemlich verbreitet, vor allem bei kommerzieller Nutzung der Pfandgegenstände ... weiterlesen
Übertragbarkeit des Pfandgegenstands (für Realisation des Verwertungsrechts) in der Regel Werthaltigkeit... weiterlesen