Verwertungsrecht
Verwertungsrecht Befugnis des Gläubigers, bei Nichtbezahlung der gesicherten Kreditforderung sich aus der sicherheitshalber abgetretenen (Debitoren-)Forderungen bezahlt zu machen und einen allfälligen Ueberschuss herauszugeben Voraussetzungen Fälligkeit (nicht... weiterlesen