Funktion
Sicherung des Gläubigers durch (Debitoren-)Forderungen des Schuldners gegenüber Dritten (Debitoren)... weiterlesen
Sicherung des Gläubigers durch (Debitoren-)Forderungen des Schuldners gegenüber Dritten (Debitoren)... weiterlesen
Zedent (Kreditnehmer) tritt ab zu Eigentum an den Zessionar (Kreditgeber) zur Sicherung dessen Kreditforderung (Zessionskredit oder Betriebskredit o.ä.) Zessionsforderungen müssen bestimmt oder bestimmbar sein die... weiterlesen
jede abtretbare Forderung vgl. OR 164 Abs. 1 Abweichende Handhabung: Inhaber- und Ordrepapiere werden mittels Sicherungsübereignung auf den Zessionaren (Gläubiger) übertragen (Anwendung der Regeln des Wertpapierrechts)... weiterlesen
Vgl. Drittpfand | drittpfand.ch ... weiterlesen
eine beliebige, gegenwärtige oder künftige Forderung künftigen Forderungen müssen bestimmt oder bestimmbar sein Schranken hinsichtlich zukünftiger Forderungen Zulässigkeit nur solcher künftiger Forderungen, mit deren Begründung... weiterlesen
Kreditgeber... weiterlesen
Rechtsgeschäftliche Errichtung Verpflichtungsgeschäft Sicherungsabrede im Kreditvertrag (= causa) Rechtsnatur Zweiseitiger Vertrag (Sicherungsvertrag) Klauseln im Kreditvertrag Verpflichtung zur Unterzeichnung einer Globalzession ev. Geschäftsverkehrspflicht Form Formfrei [vgl.... weiterlesen
Kreditsicherung, v.a. bei der Besicherung des sog. „Zessionskredits“... weiterlesen
grosse Bedeutung kaum mehr aus dem Wirtschaftsleben wegdenkbar... weiterlesen
Beachtung der allgemeinen zessionsrechtlichen Vorschriften Berücksichtigung der Schranken, v.a. des Persönlichkeitsschutzes (ZGB 27 Abs. 2; OR 20 Abs. 1)... weiterlesen
Kreditnehmer... weiterlesen
Verwertungsrecht Befugnis des Gläubigers, bei Nichtbezahlung der gesicherten Kreditforderung sich aus der sicherheitshalber abgetretenen (Debitoren-)Forderungen bezahlt zu machen und einen allfälligen Ueberschuss herauszugeben Voraussetzungen Fälligkeit (nicht... weiterlesen
Der Kreditschuldner (Zedent) haftet trotz Globalzession mit seinem sonstigen Vermögen Der Kreditschuldner (Zedent) kann sich u.E. allerdings auf das Prinzip des beneficium excussionis realis berufen... weiterlesen
Tilgung der Kreditforderung zB Schulderlass zB Neuerung (Novation) Verzicht des Gläubigers auf die Sicherstellung / Rückzession Realisation des Sicherungsgegenstandes (private Zwangsverwertung) Herausgabe eines allf. Ueberschusses... weiterlesen
Verjährungsunterbrechung Durch die Globalzession wird u.E. die Verjährung unterbrochen [vgl. OR 135 Ziffer 1], bewirkt doch der Abschluss der Sicherungsabrede die Anerkennung der Forderung Sicherheitsrealisation... weiterlesen
Judikatur BGE 112 II 433 (Globalzession zur Sicherung einer Automiete/Zulässigkeit?) BGE 84 II 355 ff. (Persönlichkeitsschutz / Sittenwidrigkeit) BGE 113 II 163 ff. (grundsätzliche Zulässigkeit... weiterlesen
HÄNSELER PETER, Die Globalzession (Diss. Zürich), Zürich 1991 KLARER HEINZ, Die Globalzession als wirksames und notwendiges Sicherungsmittel und ihre Behandlung im Konkurs, in: SJZ... weiterlesen
Vgl. Drittpfand | drittpfand.ch... weiterlesen
Forderungspfandrecht... weiterlesen
Forderungspfandrecht = auf Forderungen und andere Rechte abgewandeltes Fahrnispfandrecht In Französisch: le droit de gage sur les créances et autres droits... weiterlesen