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Sicherungsfunktion in der Regel keine Kapitalanlagefunktion... weiterlesen
Sicherungsfunktion in der Regel keine Kapitalanlagefunktion... weiterlesen
In der Bankpraxis ist das Forderungspfandrecht durch die Sicherungszession verdrängt worden Noch anzutreffen bei (privaten) Einzelsicherungen... weiterlesen
Sicherung des Gläubigers auch mit Forderungen und anderen Rechten... weiterlesen
Gewöhnliche Forderungen (ohne Wertpapiercharakter) Rechte Urheberrechte | urheberrechte.ch Markenrechte | markenrechte.ch Patentrechte | patente.ch Designrechte | designrecht.ch... weiterlesen
Übertragbarkeit des Rechts (für Realisation des Verwertungsrechts)... weiterlesen
Darlehens- oder Kreditgeber... weiterlesen
Darlehens- oder Kreditschuldner... weiterlesen
Rechtsgeschäftliche Errichtung Schriftlicher Pfandvertrag = Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft Vorhandensein Schuldschein Pfandvertrag = Verpflichtungsgeschäft Besitzesübergabe Schuldschein = Verfügungsgeschäft (fakultativ sinnvolle) Notifikation der Pfandbestellung an den Schuldner... weiterlesen
Rechtsgeschäftliche Errichtung Pfandvertrag (Schriftform oder Beachtung einer anderen für die Uebertragung vorgeschriebenen Form) = Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft Vorhandensein Schuldschein Pfandvertrag = Verpflichtungsgeschäft Besitzesübergabe Schuldschein = ... weiterlesen
Verpfändung von Wertpapieren durch schriftlichen Pfandvertrag und Übergabe des Schuldscheins[vgl. ZGB 900 Abs. 1] Inhaberpapiere Übertragung der Urkunde [vgl. ZGB 901 Abs. 1] Namenpapiere Übertragung... weiterlesen
Voraussetzung Vorgehender Pfandgläubiger ist durch den Gläubiger der verpfändeten Forderung bzw. des verpfändeten Rechts schriftlich auf die Nachverpfändung hinzuweisen Urkundenübergabe Verpflichtung, des befriedigten Pfandgläubigers den... weiterlesen
Im ZGB nicht geregelt zB kantonale gesetzliche Forderungspfandrechte in Steuersachen, vgl. KOLLER THOMAS, Ein gesetzliches Faustpfandrecht an der Kaufpreisforderung zur Sicherung des Grundstückgewinnsteuerbezuges?, in: ZBGR... weiterlesen
Rechtsanwendung Anwendbarkeit der Regeln des Faustpfandrechts [vgl. ZGB 899 Abs. 2] Verpfändungswirkung Trotz fehlender Erwähnung werden die verpfändeten Forderungen oder anderen Rechte nicht zu Vollrecht... weiterlesen
Befugnis des Pfandgläubigers, bei Nichtbezahlung der gesicherten Forderung die verpfändeten Forderungen oder anderen Rechte versteigern zu lassen sich aus dem Erlös bezahlt zu machen [vgl. ZGB... weiterlesen
Die Verwertungsart ist grundsätzliche jene der Versteigerung [vgl. SchKG 151 – SchKG 158]... weiterlesen
Bei entsprechender Abrede ist der freihändige Verkauf des Pfandobjektes zulässig [vgl. BGE 81 III 57 f.], wobei dieser an die Stelle der SchKG-Verwertung tritt [vgl. BGE 106... weiterlesen
Der Pfandschuldner haftet trotz Fahrnispfandbestellung mit seinem sonstigen Vermögen fort Der Pfandschuldner kann sich allerdings auf das Prinzip des beneficium excussionis realis berufen [vgl. SchKG... weiterlesen
Untergangsgründe Tilgung der Forderung Schulderlass Neuerung (Novation) Vereinigung Unmöglichkeit Verzicht des Gläubigers auf das Pfandrecht Konsolidation Person des Pfandgläubigers und Schuldners fallen zusammen (zB Fusion)... weiterlesen
Fahrnispfandrecht Faustpfandrecht ... weiterlesen
ALTORFER PETER, Die Mobiliarhypothek, Diss. Zürich 1981 (Zürcher Studien zum Privatrecht 12). BAUMGARTNER MAX, Das Pfandleihgeschäft in der Schweiz, konkretisiert am Beispiel der Pfandleihkasse... weiterlesen