Arten
Der Gesetzgeber hat in OR 175 und OR 176 nach den am Schuldübernahmevertrag beteiligten Personen unterschiedliche Schuldübernahmen geschaffen. Weiter lässt sich eine Schuldübernahme nach ihrem... weiterlesen
Der Gesetzgeber hat in OR 175 und OR 176 nach den am Schuldübernahmevertrag beteiligten Personen unterschiedliche Schuldübernahmen geschaffen. Weiter lässt sich eine Schuldübernahme nach ihrem... weiterlesen
In der Praxis sind zwei Grundarten von Schuldübernahmen anzutreffen: vertragliche Schuldübernahme (einer einzelnen Schuld!) INTERNE SCHULDÜBERNAHME (OR 175) EXTERNE SCHULDÜBERNAHME (OR 176) Voraussetzungen Schuldnerwechsel ohne... weiterlesen
Die Schuldübernahme ist je nach Art des Kreditverhältnisses mehr oder weniger anzutreffen. Eine Schuldübernahme mit Schuldnerwechsel ist vor allem typisch in folgenden Fällen: Veräusserung verpfändeter... weiterlesen
Der Schuldübernahme kommt vor allem eine Funktion zu: Der Schuldnerwechsel » Weiterführende Informationen zur Funktion Schuldübernahme... weiterlesen
Schuldbefreiung des bisherigen Schuldners aufgrund eines Rechtsgeschäfts Uebernahme eines Gegenstandes (zB Immobilie) oder eines Vermögens, mit dem eine Schuld des Veräusserers verknüpft ist und dessen... weiterlesen
Schuldnerübernahme mit Schuldnerwechsel » Weiterführende Informationen zu Ziele Schuldübernahme... weiterlesen
Schuldbefreiung mit Gegenleistung Synallagmatischer Vertrag Schuldbefreiung ohne Gegenleistung Schenkungsversprechen Rechtsgrundausweis-Betrachtung Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft für einen Schuldnerwechsel Weiterführende Informationen Begriff Vertragsrecht Schenkungen... weiterlesen
Die Schuldübernahme kann sich, muss aber nicht aus zwei Teilen zusammensetzen: Interne Schuldübernahme (Erfüllungsübernahme) Mit dem „Befreiungsversprechen“ verspricht der Schuldübernehmer dem Schuldner, an seiner Stelle... weiterlesen
Gesetzliche Grundlagen OR 175 – OR 183 Gesetzestexte Art. 175 OR B. Schuldübernahme I. Schuldner und Schuldübernehmer 1 Wer einem Schuldner verspricht, seine Schuld zu... weiterlesen
Schuldübernahme = Befreiungsversprechen, wonach der Schuldübernehmer anstelle des bisherigen Schuldners die Schuldpflicht erfüllen will » Weiterführende Informationen zur Schuldübernahme Schuldbeitritt = Hinzutreten eines zusätzlichen Schuldners... weiterlesen
Begriff Grundlagen Abgrenzungen Schuldübernahme Schuldbeitritt Vermögensübernahme Übernahme eines Geschäfts Vermögensübertragung nach FusG Schuldübernahme bei Erbteilung Veräusserung verpfändeter Grundstücke Zession Vertragsübertragung Vertragsbeitritt Rechtsnatur Ziele Motive Funktion... weiterlesen
Die weiteren Bestimmungen lassen sich oft modular aufbauen, insbesondere die Standardklauseln wie Schriftformwahl als Gültigkeitsvoraussetzung (keine Behauptungen der Gegenpartei, der Vertrag sei geändert oder ergänzt... weiterlesen
» hier finden Sie Muster zum Thema Schuldübernahme zum Download: Befreiungserklärung (OR 175) Schuldübernahmeklausel im Grundstückkaufvertrag Schuldübernahme Vertrag externe Schuldübernahme... weiterlesen
Checkliste „Einreden des Schuldübernehmers“ „Einreden des Schuldübernehmers“ Der Schuldübernehmer kann dem Gläubiger gegenüber folgende Einreden entgegenhalten: Einreden, die ihm persönlich gegen den Gläubiger zustehen Einreden,... weiterlesen
» Hier finden Sie eine Checkliste zum Thema Zession zum Download: Checkliste Elemente der Abtretungserklärung... weiterlesen
Beurteilt die Konkursverwaltung die Globalzession als nichtig oder anfechtbar, hat sie konsequenterweise folgendes zu tun: Selbstverfolgung der Masse Eintreibung der Debitorenforderungen im Namen und auf... weiterlesen
Eine Globalzession schlägt sich, weil die globalzessionsweise abgetretenen Forderungen nur sicherungsweise dem Kreditgeber abgetreten wurden, auch im Konkursinventar nieder. Die Art der Inventaraufnahme orientiert sich... weiterlesen
FREY, Die Veräusserung einer freiberuflichen Praxis, Diss. Basel, Zürich 1999 KNAPP CH., Le transfert de la propriété immobilière et la reprise de dettes garanties par... weiterlesen
BUCHER EUGEN, Kreditsicherung durch Zession, in: „Probleme der Kreditsicherung“, Berner Tage für die juristische Praxis, Bern 1982. DOMMER JÜRG, Der Einfluss des SchKG auf die... weiterlesen
Die Zession bzw. Abtretung mit dem Ziel eines Gläubigerwechsel ist im Bereiche des Forderungsrechts nicht der Normaltatbestand: Meistens steht dem Schuldner bis zur Tilgung seiner... weiterlesen