Verhältnis Vertretener / Dritter
Bei vollmachtloser Stellvertretung ergeben sich folgende Implikationen: Grundsatz Keine Vertretungswirkung ohne nachträgliche Genehmigung vgl. OR 38 Anwendungsbereich Vertragsabschlüsse Analog auch für andere Handlungen (Betreibungshandlungen, vgl.... weiterlesen