LAWINFO

Strafprozess / Strafverfahren

QR Code

Voraussetzungen für den Erlass eines Strafbefehls

Rechtsgebiet:
Strafprozess / Strafverfahren
Stichworte:
Strafprozess, Strafprozessrecht, Strafverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Unter den folgenden Voraussetzungen kann ein Strafbefehl ausgesprochen werden:

  • Der Täter ist bezüglich des ihm vorgeworfenen Lebenssachverhalts geständig.
  • Die dem Täter vorgeworfene strafbare Handlung ist lediglich mit einer geringen Strafe bedroht, je nach Kanton:
  • in Zürich: max. 3 Monate Freiheitsentzug, Busse oder Nebenstrafe.
  • in Luzern: max. 3 Monate Freiheitsentzug, CHF 20’000 Busse, Wirtshausverbot und/oder Massnahmen gem. StGB 57-61.
  • in Bern: Für Verweise, Busse, Freiheitsstrafe bis 1 Monat Haft oder Gefängnis.

 

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.