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Konkubinat + Pacs: BR publiziert Bericht

Datum:
30.03.2022
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Eherecht / Eheschliessung / Ehe
Stichworte:
Ehe, Konkubinat, Pacs
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ein «Pacs» nach Schweizer Art als mögliche Alternative zur Ehe und zum Konkubinat

Weniger bindend als die Ehe, aber verbindlicher als ein Konkubinat:

  • Mit einem Rechtsinstitut nach dem Modell des französischen Pacs (pacte civil de solidarité) könnten
    • Rechte und Pflichten in bestimmten Bereichen geklärt werden, und zwar:
      • innerhalb der Partnerschaft sowie
      • gegenüber Dritten.

Dies hält der Bundesrat (BR) in seinem jüngsten Bericht fest. Diesen hatte er im Auftrag des Parlaments erstellt und am 30.03.2022 verabschiedet.

Einleitung

Die feste Lebensgemeinschaft zweier unverheirateter Personen wird im Alltag als sog.  «Konkubinat» bezeichnet.

In seinem Bericht «Übersicht über das Konkubinat im geltenden Recht – ein Pacs nach Schweizer Art?» legt der BR im Auftrag des Parlaments eine umfassende Untersuchung des Konkubinats im geltenden Recht vor.

Unterschiedliche Voraussetzungen

Obwohl die Lebenspartner eines Konkubinats rechtlich nicht als Paar betrachtet werden, entfaltet das Konkubinat gewisse Rechtswirkungen:

  • Dabei sind jedoch die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Konkubinats je nach Rechtsgebiet unterschiedlich,
    • meist und primär abhängig von der Dauer der Lebensgemeinschaft;
    • oft nach Rechtsgebiet anders beurteilt.

Beispiele des Bundesrats

«So kann eine Person das Kind des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin adoptieren, wenn die Personen drei Jahre zusammengelebt haben. Anspruch auf Hinterlassenenleistungen aus der beruflichen Vorsorge haben Konkubinatspartnerinnen und Konkubinatspartner nur dann, wenn dies im Reglement der Vorsorgevorrichtung so vorgesehen ist und in den letzten fünf Jahren bis zum Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft bestand. Seit 2021 haben Arbeitnehmende wiederum unabhängig von der Dauer der Lebensgemeinschaft Anspruch auf bezahlten Urlaub für die Betreuung der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners mit gesundheitlicher Beeinträchtigung. In vielen anderen Lebensbereichen hingegen sind die Rechte und Pflichten innerhalb des Konkubinats heute nicht gesetzlich geregelt, beispielsweise im Unterhalts- und im Erbrecht. Es besteht somit eine gewisse Rechtsunsicherheit.»

Medienmitteilung des BR vom 30.03.2022

Vgl. auch https://law.ch/lawinfo/konkubinat/grundlagen

Ein Pacs nach Schweizer Art?

Das Parlament hat im Rahmen verschiedener parlamentarischer Vorstösse den BR mit der Prüfung beauftragt,

  • ob die Schweiz neben der Ehe ein neues Rechtsinstitut mit weniger umfassenden Rechtsfolgen einführen könnte.

Als angedachtes Modell nannte das Parlament den französischen

  • «pacte civil de solidarité», den sog «Pacs».

Der BR-Bericht

Im Bericht des BR wird die Übersicht über das Konkubinat im geltenden Recht entsprechend mit Hinweisen und Vorschlägen ergänzt,

  • welche Bereiche eine neue Rechtsform für Paarbeziehungen allenfalls regeln könnte:
    • zB die gegenseitige Unterhaltspflicht;
    • zB den Schutz der gemeinsamen Wohnung;
    • etc.

Der BR kam zum Schluss, dass ein «Pacs nach Schweizer Art» eine mögliche Alternative zur Ehe und zum Konkubinat darstellen könnte:

  • Es obläge dem Gesetzgeber, die Wirkung eines Pacs in den verschiedenen Rechtsbereichen zu definieren, falls er sich für die Einführung eines solchen Instituts aussprechen sollte.

Der Bericht soll die Grundlage für eine entsprechende gesellschaftliche und rechtspolitische Diskussion darstellen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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