Checkliste: Feiertage und Lohn
Grundlagen
- Keine spezielle Feiertagsregelung
- Gesetze
- OR 329 Abs. 3
- ArG 20a Abs. 1
- Arbeitsvertrag
- Übung
Sonntag
- Ordentlicher Ruhetag
- i.d.R. 1 Tag pro Woche frei, der Sonntag
- Ausnahme: bew. Sonntagsarbeit
Feiertage
- Nationalfeiertag (1. August)
- einziger eidgenössischer Feiertag
- einziger Feiertag, für den eine Bezahlung ausdrücklich vorgeschrieben ist
- Judikatur: BGE 4A_54/2010 vom 04.05.2010
- Kantone können max. 8 weitere Feiertage definieren, die Sonntagen gleichgestellt sind (ArG 20a Abs. 1)
Keypoints
- Nur ein lohnzahlungspflichtiger Feiertag: 1. August
- Sonstige Bestimmung der Feiertage: Sache der Kantone
- Gleichstellung von Feiertagen mit Sonntagen
- Keine Arbeit an Feiertagen
- Arbeitnehmer im Monats- oder Wochenlohn
- Kein Lohnabzug für Feiertage, die auf Werktage fallen
- Teilzeit-Arbeitnehmer
- Fixe Einsatztage, die mit Feiertagen zusammenfallen
- Kein Lohnabzug
- Kein Nacharbeiten
- Fixe Einsatztage, die nicht mit den Feiertagen zusammenfallen
- Kein Nachbezug
- Fixe Einsatztage, die mit Feiertagen zusammenfallen
- Teilzeit-Arbeitnehmer im Stundenlohn
- Unregelmässiger Einsatz (keine festen Wochentage als Einsatztage)
- Kein Lohnanspruch
- Unregelmässiger Einsatz (keine festen Wochentage als Einsatztage)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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