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Lohn und Lohnforderungen

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Checkliste: Feiertage und Lohn

Datum:
27.05.2011
Update:
11.10.2022
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Checkliste: Feiertage und Lohn

Grundlagen

  • Keine spezielle Feiertagsregelung
  • Gesetze
    • OR 329 Abs. 3
    • ArG 20a Abs. 1
  • Arbeitsvertrag
  • Übung

Sonntag

  • Ordentlicher Ruhetag
  • i.d.R. 1 Tag pro Woche frei, der Sonntag
  • Ausnahme: bew. Sonntagsarbeit

Feiertage

  • Nationalfeiertag (1. August)
    • einziger eidgenössischer Feiertag
    • einziger Feiertag, für den eine Bezahlung ausdrücklich vorgeschrieben ist
    • Judikatur: BGE 4A_54/2010 vom 04.05.2010
  • Kantone können max. 8 weitere Feiertage definieren, die Sonntagen gleichgestellt sind (ArG 20a Abs. 1)

Keypoints

  • Nur ein lohnzahlungspflichtiger Feiertag: 1. August
  • Sonstige Bestimmung der Feiertage: Sache der Kantone
  • Gleichstellung von Feiertagen mit Sonntagen
  • Keine Arbeit an Feiertagen
  • Arbeitnehmer im Monats- oder Wochenlohn
    • Kein Lohnabzug für Feiertage, die auf Werktage fallen
  • Teilzeit-Arbeitnehmer
    • Fixe Einsatztage, die mit Feiertagen zusammenfallen
      • Kein Lohnabzug
      • Kein Nacharbeiten
    • Fixe Einsatztage, die nicht mit den Feiertagen zusammenfallen
      • Kein Nachbezug
  • Teilzeit-Arbeitnehmer im Stundenlohn
    • Unregelmässiger Einsatz (keine festen Wochentage als Einsatztage)
      • Kein Lohnanspruch

Vorbehalt / Disclaimer

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