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Lohn und Lohnforderungen

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Geldlohn

Erstellungsdatum:
27.05.2011
Aktualisiert:
11.10.2022
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Im Normalfall bezahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Geldlohn:

  • Geldzahlung in Landeswährung.

Währung des Geldlohns

Die Lohnzahlung in fremder Währung

  • bedarf in der Regel einer Vereinbarung: zB bei Expatriates
  • ist üblich bei Grenzgängern.

Dem Geldlohn gegenüber steht der Naturallohn:

Naturallohn ist jede andere Art von Lohntilgung als Geldleistung:

  • Kost und Logis (Verpflegung und Unterkunft)
  • Trinkgeld
  • Overtip (wenn das Trinkgeld inbegriffen ist)
  • Mitarbeiterbeteiligungen
  • Vergünstigte Betriebswohnung
  • Unentgeltliche Zurverfügungstellung des Geschäftsfahrzeugs

Vorbehalt / Disclaimer

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