LAWINFO

Lohn und Lohnforderungen

QR Code

Billigkeit

Datum:
26.05.2011
Update:
11.10.2022
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Lohnhöhe ist vom Gericht nach billigem Ermessen zu bestimmen, wenn sich die Lohnhöhe nicht ergibt aus:

  • dem Einzelarbeitsvertrag
  • dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
  • dem Normalarbeitsvertrag (NAV)
  • der Übung.

Massgebende Kriterien für die Festsetzung des Lohnes nach Billigkeitsgrundsätzen sind:

  • Alter des Arbeitnehmers
  • Familiäre Verhältnisse des Arbeitnehmers
  • Ausbildung des Arbeitnehmers
  • Aufgabe des Arbeitnehmers
  • Funktion des Arbeitnehmers
  • Äussere Umstände der Arbeit
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.