Die Legaldefinition von MSchG 1 hat folgenden Wortlaut:
- Verbal
- „Die Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von solchen anderer Unternehmen zu unterscheiden“ (MSchG 1 Abs. 1)
- Stichworte
- „Marken können insbesondere Wörter, Buchstaben, Zahlen, bildliche Darstellungen, dreidimensionale Formen oder Verbindungen solcher Elemente untereinander oder mit Farben sein“ (MSchG 1 Abs. 2)