Arztrecht
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- Das Arztrecht befasst sich mit dem Rechtsverhältnis von Arzt und Patient, abhängig vom Tätigkeitsrahmen des Arztes (freipraktizierend, im Anstellungsverhältnis eines privaten Spitals oder im öffentlichen Personalverhältnis eines staatlichen Spitals).
- Der Arzt haftet dem Patienten für getreue und sorgfältige Ausführung seiner ärztlichen Tätigkeit.
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