Sozialversicherungsrecht
Sozialversicherungsrecht befindet sich derzeit noch im Aufbau.
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Das Sozialversicherungsrecht ist der Rechtsoberbegriff für eine Vielzahl von Versicherungen, die die Wechselfälle des Lebens schützen, wie Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Familienleben, gesundheitliche Schäden aus der Militärdienstleistung, Mutterschaft, Erwerbsausfall, Invalidität, Alter, Tod und fehlende Existenzmittel.
Das Sozialversicherungsrecht bezweckt den Schutz der Bevölkerung bei Unfällen (Unfallversicherungsgesetz (UVG)), Krankheit (Krankenversicherungsgesetz (KVG); freiwillige Krankentaggeldversicherung, nach KVG oder nach VVG), Alter, Invalidität und Erwerbsersatz (AHV/IV/EO; sog. 1. Säule), berufliche Vorsorge (BVG; 2. Säule) sowie die weiteren Versicherungen wie Militärversicherung (Militärversicherung (MVG)), Mutterschaftsversicherung in Ergänzung zur EO (MV-EO), die Familienzulagen (Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG)) und die Versicherung der Arbeitslosigkeit (Arbeitslosenversicherung (ALV)).
Zu den Sozialversicherungen, bei welchen die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zu melden ist, zählen:
- Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
- Invalidenversicherung (IV)
- Erwerbsersatzordnung (EO)
- Arbeitslosenversicherung (ALV)
- Familienzulagen
- Berufliche Vorsorge (2. Säule)
- Unfallversicherung
Bei den einzelnen Versicherungen können sich nebst der Versicherungspflicht Fragen nach Verfahrensfragen, nach der Schadenanzeigepflicht, nach dem Deckungsumfang bzw. nach der Eigenverantwortung resp. nach dem mehrspurigen Schadenausgleich, nach den Operationsrisiken, zu Expertisen und Gutachten sowie nach Verwirkung oder Verjährung stellen.
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