Geldwäscherei / Geldwäschereigesetz
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Das Geldwäschereigesetz (GwG) richtet sich v.a. an Finanzintermediäre und normiert die Bekämpfung der Geldwäscherei, die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und die Sicherstellung der Sorgfalt bei Finanzgeschäften. Die Geldwäschereiverordnung (GwV) regelt die Anforderungen an die Berufsausübung der Finanzintermediäre sowie die Sorgfalts- und Meldepflichten der Händler.
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