Die Schweiz übt nicht zuletzt wegen seines hoch entwickelten Finanzdienstleistungssystems eine ungebremste Anziehungskraft auf ausländisches Kapital aus. Grundsätzlich ist der Finanzsektor aber auch für Aktivitäten der Geldwäscherei ein besonders attraktives Zielobjekt.
Geldwäschereibekämpfung
Damit aus verbrecherischer Tätigkeit erlangtes Kapital („schmutziges Vermögen“) nicht in den legalen Wirtschaftskreislauf gelangt und so die schweizerische bzw. globale Wirtschaft unterwandert sowie das Ansehen des Finanzplatzes Schweiz in Mitleidenschaft gezogen wird, ist zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung das Geldwäschereigesetz (kurz: GwG) vom 10. Oktober 1997 erlassen worden.
Verbindliche Sorgfaltspflichten sowie die Kontrolle der Einhaltung sollen verhindern, dass Vermögenswerte verbrecherischen Ursprungs in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust werden.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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