Jugendstrafprozessrecht
Jugendstrafprozessrecht befindet sich derzeit noch im Aufbau.
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Das Jugendstrafverfahren gemäss JStPO hat zwei besondere Ausrichtungen (Erziehungsziel + strafrechtliche Ordnung), ist geprägt von der Funktionentrennung (Jugendanwalt + Jugendrichter) und wir beherrscht vom Beschleunigungsgebot.
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