Amtshilfe (international)
1 Kommentierung
ADas könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Leben und Arbeiten in der SchweizEinleitung zu Leben und Arbeiten in d...Autoren:Internationales ErbrechtEinleitung zu internationalem ErbrechtAutoren:AmtshilfeEinleitung zur AmtshilfeAutoren:Aufenthaltsbewilligung / Arbeits...Einleitung zu Aufenthaltsbewilligung ...
Die Amts- und Rechtshilfe im Steuerbereich dient in internationalen Verhältnissen dem Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden und kann sich auf Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), Steuerinformationsabkommen (TIEA) und Amtshilfeübereinkommen (MCAA) sowie weitere Erlasse und Abkommen stützen.
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.