Internationales Privatrecht

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Das internationale Privatrecht (IPR) gelangt bei privatrechtlichen Sachverhalten, die einen internationalen Bezug aufweisen, zur Anwendung. Grundlagen bilden v.a. das Bundesgesetz über das internationale Privatrecht (IPRG) und das Lugano-Übereinkommen (LugÜ) über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung sowie Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen.

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