Abgaberecht
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Öffentliche Abgaben sind im Prinzip die finanziellen Leistungen des Einzelnen an das Gemeinwesen, wobei in Kausalabgaben (Entgelt für eine dem Einzelnen zurechenbare Leistung des Staates) und Steuern (Abgabe ohne direkte Gegenleistung des Staates; hier separat abrufbar unter Steuern Privatpersonen und Unternehmenssteuern) unterschieden wird.
Bei den hier interessierenden Kausalabgaben werden die rechtlichen Regeln in Gebühren (Entgelt für die Inanspruchnahme staatlicher Einrichtungen und Leistungen (zB Gerichtsgebühr, Gebühren der Notariate, Grundbuchämter, Betreibungs- und Konkursämter, Parkgebühren, Entsorgungsgebühren etc.), Vorzugslasten (auch: Beiträge; Entgelt für besondere wirtschaftliche Vorteile wie Perimeterbeiträge für Grundeigentümer) und Ersatzabgaben (zB Militär- oder Feuerpflicht-Ersatz, Parkplatzersatzabgabe) unterteilt.
Eine besondere Abgabenart bildet die sog. «Gemengsteuer» (auch: Kostenanlastungssteuer), die Elemente einer Kausalabgabe (Entgelt für staatliche Leistung) und einer Steuer (gegenleistungslos geschuldete Abgabe) aufweisen, wie Motorfahrzeugsteuer, Schiffssteuer, Kurtaxe bzw. Tourismusabgaben, Verkehrstaxe, Hundesteuer etc.
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