Agentur / Vertriebsrecht

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FV
  • Der Agenturvertrag ist ein Vertrag, der den Agenten verpflichtet, auf Dauer für den Auftraggeber Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen und auf dessen Rechnung solche abzuschliessen.
  • Mit dem Vertriebsvertrag verpflichtet sich der Lieferant, dem Vertriebsvertreter ein Vertriebsrecht für bestimmte Produkte einzuräumen und zu liefern, damit letzterer diese Waren gegen Entgelt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung vertreibt.

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