Bildungsrecht
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Das Bildungssystem der Schweiz ist vom Föderalismus geprägt und steht in der Verantwortung der Kantone und Gemeinden sowie des Bundes.
Man unterscheidet folgende Bereiche des Schweizer Bildungssystems: Primarstufe (inkl. Kindergarten und Eingangsstufe) und Sek I (je Obligatorische Schule), Sek II (Allgemeinbildung, dann Berufsbildung) und Tertiär (Höhere Berufsbildung bzw. Hochschulen (Universitäten / Fachhochschulen (FHS)).
Die Bildung hat Anknüpfungspunkte zum Recht in folgenden Bereichen: Recht auf Gewährung bzw. Zwang zum Besuch des obligatorischen Grundschulunterrichts sowie Kostenlosigkeit der Volksschule, Bildung als individuelles Grundrecht, Bildungsrecht kraft Bildungsartikel (BV 61a – 64a) und Schulkonkordat, Schulen und ihre Organisationform, rechtliche Stellung der Schulen (Schulleitung, Lehrpersonen und Eltern/Funktionen) und zur Schule als rechtlich eigenverantwortlicher Betrieb, Anfechtung von Prüfungsresultaten, Wegweisung von der Schule usw.
Mit der Verabschiedung der Bildungsverfassung durch Volk und Stände wurden Bund und Kantone verpflichtet, gemeinsam im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz zu sorgen (Bildungs-, Kultur- und Sprachenrecht des Bundes, Bildungsgesetzgebung).
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